Datenschutzerklärung für die digitalen Anträge: Wohnberechtigungsschein (WBS) oder Einkommensbescheinigung beantragen

Inhaltsverzeichnis

I Verantwortliche/r

Gemeinsam verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Mitte von Berlin

Bezirksamt Neukölln von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin

Bezirksamt Spandau von Berlin

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

II Datenschutzbeauftragte

III Auftragsverarbeiter

Das ITDZ Berlin ist in diesem Rahmen Auftragsverarbeiter der verantwortlichen Stellen im Sinne von Artikel 28 DSGVO.

IV Cookies und Webanalyse

Bei Nutzung des „Basisdienst Digitaler Antrag“ werden sogenannte Session-Cookies eingesetzt. Diese sind technisch notwendig und dienen der Sicherstellung des Betriebs der Website und ihrer Funktionen. Wenn diese Cookies nicht gesetzt werden können, ist die Funktionalität der Website nicht gewährleistet.

V Umfang der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der zuständigen Fachbehörde verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung finden Sie im Abschnitt VI.

Zum Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende technisch erforderlichen Daten vom Basisdienst Digitaler Antrag verarbeitet:
  • Datum und Uhrzeit des Antragsversands
  • Transaktionsnummer des eingereichten Antrags.
Für die Antragstellung werden die folgenden externen Dienste eingesetzt:
  • Service-Portal Berlin

Es gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen dieser Dienste. Hierauf wird im Falle der Nutzung dieser Dienste verwiesen.

VI Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Erfassung und vorübergehende Speicherung) der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Abs. 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

A.) Wohnberechtigungsschein
Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Wohnberechtigungsschein) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie durch die Berliner Bezirke erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO sowie Art 9 DSGVO i.V.m. § 27 Abs. 2 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) in der jeweils geltenden Fassung.

B.) Einkommensbescheinigung
Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Einkommensbescheinigung) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie durch die Berliner Bezirke erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit e) DSGVO sowie Art 9 DSGVO i.V.m. § 20 bis 24 WoFG in der jeweils geltenden Fassung.

VII Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient allein zur Bearbeitung der Antragsstellung. Die eingegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie durch die Berliner Bezirke im Rahmen der Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Wohnberechtigungsschein oder Einkommensbescheinigung) verarbeitet.

VIII Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Basisdienstes Digitaler Antrag ist dies dann der Fall, wenn der jeweilige Antrag des Nutzers an die Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Recht weitergeleitet wurde.

Wird auf Grund der Antragstellung ein Verwaltungsvorgang eingeleitet, gelten im Rahmen der Aktenführung der zuständigen Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Rechts dessen Aufbewahrungsfristen.

IX Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an die verantwortlichen Stellen (siehe Ziffer II) wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten.