Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Erfassung und vorübergehende Speicherung) der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Abs. 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.
Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Verkehrswertermittlung von Grundstücken) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) iVm. § 6 Abs. 1 DVO-BauGB in der jeweils geltenden Fassung.
Die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Antrag „Verkehrswertermittlung von Grundstücken” erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf Grundlage von § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) iVm. § 6 Abs. 1 DVO-BauGB in der jeweils geltenden Fassung.