Datenschutzerklärung für den digitalen Antrag: Erstes Juristisches Staatsexamen – Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen

Inhaltsverzeichnis

I Verantwortliche/r

Verantwortliche/r im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin

Gemeinsam Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Salzburger Straße 21-25,10825 Berlin

II Datenschutzbeauftragte

Der/die Datenschutzbeauftragte des ersten Verantwortlichen ist erreichbar unter:

E-Mail:
behdsb@seninnds.berlin.de

Anschrift:
Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
Klosterstraße 47
10179 Berlin

Der/die Datenschutzbeauftragte des zweiten Verantwortlichen ist erreichbar unter:

E-Mail:
datenschutz@senjustva.berlin.de

Anschrift:
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin

III Auftragsverarbeiter

Das ITDZ Berlin ist in diesem Rahmen Auftragsverarbeiter der verantwortlichen Stellen im Sinne von Artikel 28 DSGVO.

IV Cookies und Webanalyse

Bei Nutzung des „Basisdienst Digitaler Antrag“ werden sogenannte Session-Cookies eingesetzt. Diese sind technisch notwendig und dienen der Sicherstellung des Betriebs der Website und ihrer Funktionen. Wenn diese Cookies nicht gesetzt werden können, ist die Funktionalität der Website nicht gewährleistet.

V Umfang der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der zuständigen Fachbehörde verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung finden Sie im Abschnitt VI.

Zum Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende technisch erforderlichen Daten vom Basisdienst Digitaler Antrag verarbeitet:
  • Datum und Uhrzeit des Antragsversands
  • Transaktionsnummer des eingereichten Antrags.
Für die Antragstellung werden die folgenden externen Dienste eingesetzt:
  • Service-Portal Berlin

Es gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen dieser Dienste. Hierauf wird im Falle der Nutzung dieser Dienste verwiesen.

Zur Ermöglichung der Verpflichtung der Universitäten zur Exmatrikulation bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 15 S. 3 Nr.4 des Berliner Hochschulgesetzes bzw. 14 Abs. 5 S.1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg übermittelt das GJPA Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Matrikelnummer sowie das Datum der Prüfung und den Status der Teilnahme (Freiversuch, Normalversuch, Notenverbesserungsversuch, Wiederholungsversuch, endgültig nicht bestanden) an Ihre Universität.

Zudem übermittelt das GJPA zum Vollzug von §§ 3 und 4 Hochschulstatistikgesetz (HStatG) ausschließlich zu statistischen Zwecken an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg folgende Daten: Bundesland, Berichtssemester, Berichtsjahr, Prüfungsamtsnummer, Bezeichnung der Hochschule, Matrikelnummer, die ersten vier Buchstaben des Vornamens, Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Staatsangehörigkeit, Art und Fachrichtung der abgeschlossenen Prüfung, Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses, Fachsemester, Prüfungserfolg, Gesamtnote.

Für das Ausdrucken und Versenden der Ladung zur schriftlichen Prüfung und eines etwaigen Bescheides über das Nichtbestehen der Prüfung übermittelt das GJPA die folgenden Daten an das Druckzentrum des IT Dienstleistungszentrums (ITDZ) Berlin: Name, Anschrift, Kennziffer, Aktenzeichen, Prüfungstage, Prüfungsort, Klausurergebnisse, Gesamtnote.

VI Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (Erfassung und vorübergehende Speicherung) der personenbezogenen Daten für den Basisdienst Digitaler Antrag und die Weiterleitung der Daten an die angeschlossenen Verwaltungen ist § 4 Abs. 2 Satz 1 Onlinezugangsgesetz Berlin (OZG Bln) in der geltenden Fassung.

Die weitere Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Erstes Juristisches Staatsexamen – Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen) durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 23 Abs. 1 JAG Berlin, § 23 Abs. 1 BbgJAG in der jeweils geltenden Fassung.

VII Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient allein zur Bearbeitung der Antragsstellung. Die eingegebenen personenbezogenen Daten werden durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg im Rahmen der Erbringung der gewünschten Verwaltungsleistung (Erstes Juristisches Staatsexamen – Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beantragen) verarbeitet.

Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies zur Durchführung des Prüfungsverfahrens, zur Vorgangsbearbeitung sowie zur Einhaltung der Aufbewahrungsbestimmungen erforderlich ist – elektronisch gespeichert und verarbeitet.

VIII Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus den Eingabemasken des Basisdienstes Digitaler Antrag ist dies dann der Fall, wenn der jeweilige Antrag des Nutzers an die Fachverwaltung / Körperschaft des öffentlichen Recht weitergeleitet wurde.

Die Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer von 50 Jahren nach der Aufbewahrungsfrist in Nr. 509 lit. a) lit. bb) der Schriftgutaufbewahrungsverordnung vom 16. April 2010 (GVBl. 2010, 205), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.09.2016 (GVBl. 2016, 558).

IX Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DSGVO,
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DSGVO) sowie
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).

Zur Wahrung aller in dieser Ziffer genannten Rechte kann sich jede betroffene Person an die verantwortlichen Stellen (siehe Ziffer II) wenden.

Zudem können Sie sich – wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden – mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten.