Projekt- und Lesereihenförderung Literatur beantragen am Standort Kulturförderung

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Öffnungszeiten

  • Montag

      Nach Terminvereinbarung mit Sachbearbeiter/in
  • Dienstag

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  • Mittwoch

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Dienstleistungsbeschreibung

Projekt- und Lesereihenförderung Literatur beantragen

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt - nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel - Projektzuschüsse zur Förderung von Literaturprojekten und Lesereihen in Berlin. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, GbRs, Vermittelnde im Literaturbereich sowie Vereine und andere Organisationen, auch Lesebühnen.

Ziel der Förderung
Mit den Fördermitteln sollen literarische Projekte und Lesereihen gefördert werden, die zielgruppenorientierte Ansätze und Formate im Bereich der Vermittlung der Gegenwartsliteratur inkl. Comic verfolgen. Die Bandbreite reicht von der vergleichenden Präsentation und einfallsreichen Vermittlung anspruchsvoller Gegenwartsliteratur bis zu interdisziplinär und / oder thematisch angelegten Symposien und Tagungen mit dem Ausgangspunkt neuere Literatur. Gefördert werden auch Publikationsprojekte von hoher literarischer Qualität, zum Beispiel Ausgaben von Literaturzeitschriften und digitale / alternative Publikationsformen.
Ferner ist es möglich eine Lesereihe zu beantragen. Als Lesereihen gelten seriell angelegte Literaturveranstaltungen, Lesebühnen, regelmäßige Veranstaltungsprogramme von Literaturvereinen oder Literatursalons. Lesereihen können sowohl ein- als auch zweijährig gefördert werden. Zu den Lesereihen können Autor:innen, Übersetzer:innen und weitere literarische Gäste eingeladen werden. Bitte beachten Sie für die Details das Informationsblatt.

Verfahrensablauf
1. Reichen Sie elektronisch einen Antrag auf Förderung Ihres Literaturprojekts / Ihrer Lesereihe - inkl. erforderlicher Anlagen - ein.
  • Die Projekt- und Lesereihenförderung werden in der Regel jeweils im Mai / Juni des Jahres für das folgende Kalenderjahr ausgeschrieben.
  • Das Antragsformular und die erforderlichen Anlagen müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Für alle Voraussetzungen und Bedingungen beachten Sie bitte das Informationsblatt zum Förderprogramm.
2. Ihr Antrag wird geprüft.
  • Nur vollständig eingereichte und formal gültige Anträge werden zum Juryverfahren zugelassen.
  • Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
3. Ergebnis
  • Förderentscheidungen werden in der Regel auf Grundlage der Empfehlungen der Jury getroffen.
  • Über das Ergebnis der Jurysitzung werden alle Antragstellenden voraussichtlich per E-Mail informiert.
  • Die Titel der geförderten Projekte, die Namen der Antragstellenden und die Fördersummen werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Antragstellende müssen ihren 1. Wohnsitz bzw. ihren Hauptsitz in Berlin haben. Die Mehrzahl der Projektbeteiligten lebt (Erstwohnsitz) und arbeitet in Berlin.
  • Antragsstellende Verlage (Publikationsprojekte) dürfen nicht mehr als 100.000 € Jahresumsatz und nicht mehr als drei feste Mitarbeitende haben.
  • Die Förderung von Literaturzeitschriften ist möglich.
  • Die Antragssumme ist auf maximal 25.000 € pro Jahr begrenzt.
  • Jubiläums- und andere überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Pro Förderverfahren ist nur eine Bewerbung pro Institution, Gruppe, Einzelperson etc. zulässig.
    Stellt der gleiche Antragstellende mehrere Anträge wird der zeitlich jüngste berücksichtigt. Eine Beteiligung an mehreren beantragten Projekten ist möglich. Bei Dachinstitutionen mit mehreren Häusern/Geschäftsbereichen ist pro Haus/Geschäftsbereich jeweils ein Antrag zulässig.
  • Der Antrag inkl. der erforderlichen Anlagen muss in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Studierende sind nicht antragsberechtigt; ebenso Projekte mit Studierenden.
  • Es können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Diese Formulierung bezieht sich nur auf das für das Förderjahr aktuell beantragte Vorhaben, das formal als neues Projekt behandelt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung (ausführliche Projektbeschreibung inkl. Angaben zu den Projektbeteiligten, Lebenslauf, ggfs. Projektkonkretisierung)
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis der Berlinansässigkeit
  • Bestätigung des Präsentations-/Veranstaltungsortes
  • falls zutreffend: Erklärung Zusammenschluss Gruppe

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

6 Monate