Grundstück - Flurstücksinformationen beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang durch den Haupteingang Haus 3 -
Parkplätze auf dem Gelände gebührenpflichtig - 1. Stunde frei

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Haus2 im 3.+ 4.OG

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Flurstücksinformationen beantragen

Das Liegenschaftskataster weist landesweit flächendeckend alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nach. Das Liegenschaftskataster enthält beschreibende Angaben (Liegenschaftsbuch), zu denen unter anderem die Gemarkung, die Flur- und Flurstücksnummer, die Flächengröße, die Lagebezeichnung und die tatsächliche Nutzung gehören. Zusätzlich werden Angaben zum Eigentum in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. In der Liegenschaftskarte/Flurkarte werden die Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen.

Sie können einen Auszug oder eine schriftliche Auskunft beantragen. Ein Auszug stellt dabei eine amtlich beglaubigte Kopie aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftsbuch) in Papierform dar. Eine Auskunft bezieht sich meist auf einen konkret angefragten Sachverhalt.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag für einem Auszug oder eine schriftliche Auskunft zu einzelnen bestimmten Flurstücken aus dem Liegenschaftsbuch. Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem das Flurstück oder die Flurstücke liegen. Das können Sie online erledigen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie ob ein berechtigtes Interesse vorliegt.
  3. Bei Unklarheiten tritt die zuständige Stelle mit der antragstellenden Person in Kontakt.
  4. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Die Bearbeitung des Antrages ruht in diesem Fall, bis dem Kostenvoranschlag zugestimmt wurde.
  5. Der gewünschte Auszug oder die gewünschte schriftliche Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch und der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt. Bei Ablehnung der Auskunftserteilung erhalten Sie ein Schreiben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Auskunft/Auszug ohne Eigentumsangaben
    Jede Person kann schriftliche oder mündliche Auskünfte sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten, sofern keine Eigentumsangaben enthalten sind.
  • Berechtigtes Interesse für Auskunft/Auszug mit Eigentumsangaben
    Wenn Sie Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben beantragen möchten, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz.
  • Eigentumsangaben können nicht abgegeben werden, wenn eine Nutzung zu Werbezwecken ohne Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen soll.

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch

  • 16,00 Euro je Auszug bis zu 5 Seiten
  • 1,90 Euro für jede weitere Seite
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr
Schriftliche Auskünfte über Flurstücks-, Gebäude- und Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster
die einzeln bestimmt sind (z. B. durch Flurstücks-, Lage-, Grundbuchbezeichnung oder durch grafische Selektion):

  • 16,00 Euro je Liegenschaft (bis zu 50 Bestände oder Flurstücke)
  • 1,10 Euro für jede weitere Liegenschaft
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr
die durch beschreibende Angaben bestimmt sind:
  • 16,00 Euro je Suchargument
  • 1,10 Euro zuzüglich je Liegenschaft
  • Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Sie erhalten in der Regel die beantragte Dienstleistung innerhalb von zwei Wochen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Gebiet liegt.