Mietpreisüberhöhung anzeigen am Standort Wohnungsamt
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Wohnungsamt
- Wartenberger Str. 24 , 13053 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Lichtenberg, Wohnungsamt, 10360 Berlin
- Tel.: (030)
- Fax: (030) 90296-4609
- E-Mail: post.wohnungsamt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
- Zuständigkeiten
Öffnungszeiten
-
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11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
-
Donnerstag
-
11:00 -12:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Verkehrsanbindungen
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Bus
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Gehrenseestr.
- 294
- 256
- N56
-
Bennostr.
- 294
- N56
-
Alt-Hohenschönhausen
- 256
- 294
- N56
-
Gehrenseestr.
-
Tram
-
Gehrenseestr.
- M17
- M5
- 37
- M8
-
Anna-Ebermann-Str.
- M17
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 18
- 27
- M5
-
Gehrenseestr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Anträge sind per Post ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Wohnungsamt
10360 Berlin
Bitte geben Sie dabei immer das Geschäftszeichen, den Namen des zuständigen Mitarbeitenden und eine telefonische Erreichbarkeit an.
Die Antragsannahme für alle o.g. Dienstleistungen kann auch in den Lichtenberger Bürgerämtern erfolgen.
Die Bearbeitung von Anliegen im Wohnungsamt und ggf. erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung (z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen) erfolgen ausschließlich schriftlich oder telefonisch.
Eine Bedienung persönlich vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden.
Das Wohnungsamt ist per E-Mail erreichbar
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Mietpreisüberhöhung anzeigen
Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, können Sie dies dem zuständigen Bezirksamt melden und prüfen lassen. Bei einer Mietpreisüberhöhung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann für den Vermieter oder die Vermieterin zu einer Geldbuße führen, wenn gleichzeitig eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Außerdem kann auf Antrag des Mieters oder der Mieterin die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden.
Verfahrensablauf
Vor der Anzeige: Selbstprüfung und Beratung
Verfahrensablauf
Vor der Anzeige: Selbstprüfung und Beratung
- Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung mithilfe des Berliner Mietspiegels (siehe "Weiterführende Informationen").
- Prüfen Sie, ob Ihre monatliche Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
- Falls Sie Unterstützung bei der Berechnung oder eine Beratung benötigen, können Sie sich an die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin wenden (siehe "Weiterführende Informationen").
- Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und Sie vermuten, dass Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt hat, kann ein möglicher Verstoß gegen § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes vorliegen und sie können die Mietpreisüberhöhung anzeigen.
- Zeigen Sie die Mietpreisüberhöhung an. Das können Sie online erledigen.
- Ihre Anzeige wird an das zuständige Bezirksamt übermittelt und dort geprüft. Das Bezirksamt kann weitere Informationen oder Unterlagen bei Ihnen anfordern.
- Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Vermieterin oder den Vermieter einleiten.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Ihre Anzeige bezieht sich auf eine Mietwohnung in Berlin
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Ihre Miete ist mehr als 20 Prozent höher als die ortsübliche Vergleichsmiete (Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel)
Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für die Mietwohnung ist, können Sie mit dem Abfrageservice zum Berliner Mietspiegel ermitteln.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige der Mietpreisüberhöhung
Bitte nutzen Sie für die Anzeige den Online-Dienst.
- Laden Sie Ihre Unterlagen im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hoch. Zulässige Größe pro Datei: 5 MB; Zulässige Gesamtgröße aller Dateien: 30 MB.
- Mietvertrag
- Weitere Dokumente (wenn vorhanden): z. B. Energieausweis oder Mieterhöhungsschreiben
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt des Bezirks in Anspruch genommen werden, in dem die angemietete Wohnung liegt.