Mietpreisüberhöhung anzeigen am Standort Wohnungsamt

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  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Mietpreisüberhöhung anzeigen

Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, können Sie dies dem zuständigen Bezirksamt melden und prüfen lassen. Bei einer Mietpreisüberhöhung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann für den Vermieter oder die Vermieterin zu einer Geldbuße führen, wenn gleichzeitig eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Außerdem kann auf Antrag des Mieters oder der Mieterin die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden.

Verfahrensablauf

Vor der Anzeige: Selbstprüfung und Beratung
  1. Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung mithilfe des Berliner Mietspiegels (siehe "Weiterführende Informationen").
  2. Prüfen Sie, ob Ihre monatliche Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
  3. Falls Sie Unterstützung bei der Berechnung oder eine Beratung benötigen, können Sie sich an die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin wenden (siehe "Weiterführende Informationen").
  4. Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und Sie vermuten, dass Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt hat, kann ein möglicher Verstoß gegen § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes vorliegen und sie können die Mietpreisüberhöhung anzeigen.
Anzeige eines möglichen Verstoßes
  1. Zeigen Sie die Mietpreisüberhöhung an. Das können Sie online erledigen.
  2. Ihre Anzeige wird an das zuständige Bezirksamt übermittelt und dort geprüft. Das Bezirksamt kann weitere Informationen oder Unterlagen bei Ihnen anfordern.
  3. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Vermieterin oder den Vermieter einleiten.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Mietpreisüberhöhung
    Bitte nutzen Sie für die Anzeige den Online-Dienst.

    • Laden Sie Ihre Unterlagen im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hoch. Zulässige Größe pro Datei: 5 MB; Zulässige Gesamtgröße aller Dateien: 30 MB.
  • Mietvertrag
  • Weitere Dokumente (wenn vorhanden): z. B. Energieausweis oder Mieterhöhungsschreiben

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt des Bezirks in Anspruch genommen werden, in dem die angemietete Wohnung liegt.