Mietpreisüberhöhung anzeigen am Standort Wohnungsamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Längere Bearbeitungszeit der Anträge

Aufgrund einer technischen Umstellung können Anträge zwar abgesendet, jedoch aktuell nicht durch die Fachbehörde bearbeitet werden.
Wir bitten um Geduld und um Ihr Verständnis.

 велика карта

Контакт

  • Bezirksamt Neukölln
  • Wohnungsamt Neukölln
  • Blaschkoallee 32 ,  12359 Berlin
  • Поштова адреса
    Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
  • Тел.: (030) 115
  • Факс: (030) 90239-3749

години роботи

  • понеділок

      Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
  • Вівторок

      Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
  • середа

      Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
  • Четвер

      Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.
  • п'ятниця

      Terminvereinbarungen erfolgen im Bedarfsfall seitens des Wohnungsamtes.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Wenn für Rückfragen erforderlich, erfolgt die Terminabsprache durch die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes.
Eine Erstberatung erfolgt an allen Standorten des Bürgeramtes während der bekannten Öffnungszeiten.
Anträge zu Dienstleistungen des Wohnungsamtes richten Sie bitte postalisch an das Wohnungsamt Neukölln oder reichen Sie diese persönlich beim Bürgeramt Neukölln ein.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
  • Метро (U-Bahn)

    • U 7 Blaschkoallee

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Mietpreisüberhöhung anzeigen

Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, können Sie dies dem zuständigen Bezirksamt melden und prüfen lassen. Bei einer Mietpreisüberhöhung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann für den Vermieter oder die Vermieterin zu einer Geldbuße führen, wenn gleichzeitig eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt wurde. Außerdem kann auf Antrag des Mieters oder der Mieterin die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden.

Verfahrensablauf

Vor der Anzeige: Selbstprüfung und Beratung
  1. Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung mithilfe des Berliner Mietspiegels (siehe "Weiterführende Informationen").
  2. Prüfen Sie, ob Ihre monatliche Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
  3. Falls Sie Unterstützung bei der Berechnung oder eine Beratung benötigen, können Sie sich an die Mietpreisprüfstelle des Landes Berlin wenden (siehe "Weiterführende Informationen").
  4. Wenn Ihre Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und Sie vermuten, dass Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt ausgenutzt hat, kann ein möglicher Verstoß gegen § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes vorliegen und sie können die Mietpreisüberhöhung anzeigen.
Anzeige eines möglichen Verstoßes
  1. Zeigen Sie die Mietpreisüberhöhung an. Das können Sie online erledigen.
  2. Ihre Anzeige wird an das zuständige Bezirksamt übermittelt und dort geprüft. Das Bezirksamt kann weitere Informationen oder Unterlagen bei Ihnen anfordern.
  3. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Vermieterin oder den Vermieter einleiten.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Режим онлайн

Передумови

Необхідні документи

  • Anzeige der Mietpreisüberhöhung
    Bitte nutzen Sie für die Anzeige den Online-Dienst.

    • Laden Sie Ihre Unterlagen im Format JPG, JPEG, PNG oder PDF hoch. Zulässige Größe pro Datei: 5 MB; Zulässige Gesamtgröße aller Dateien: 30 MB.
  • Mietvertrag
  • Weitere Dokumente (wenn vorhanden): z. B. Energieausweis oder Mieterhöhungsschreiben

збори

keine

Правові основи

Приблизний термін опрацювання

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von den Umständen des Einzelfalles.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt des Bezirks in Anspruch genommen werden, in dem die angemietete Wohnung liegt.