Gewerbe - Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung melden am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
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- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Tel.: (030) 90239-6699
- Fax: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Dienstag
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Mittwoch
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Donnerstag
-
Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Freitag
-
Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- M171
- S-Bahn
-
- Neukölln: S41, S42
- U-Bahn
-
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung melden
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen, bei dem nach dem Gewerberecht bestimmte Personen auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden müssen, sind Sie verpflichtet, diese Personen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Das gilt auch dann, wenn jemand erst später in den Betrieb eintritt. Bei juristischen Personen gilt diese Mitteilungspflicht für jede vertretungsberechtigte Person.
Verfahrensablauf
1. Melden Sie der zuständigen Behörde die Personen, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist. Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung die vollständigen Informationen an und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Mitteilung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.
2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach.
3. Bescheid
Verfahrensablauf
1. Melden Sie der zuständigen Behörde die Personen, deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist. Bitte geben Sie in Ihrer Mitteilung die vollständigen Informationen an und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Die Mitteilung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.
2. Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben und Unterlagen und fordert ggf. fehlende Nachweise für die Prüfung der Zuverlässigkeit nach.
3. Bescheid
- Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Zuverlässigkeitsprüfung positiv ist, erhalten Sie einen Gebührenbescheid und die Bestätigung per Post.
- Wenn die Prüfung negativ ausgeht bzw. erforderliche Unterlagen fehlen, ergeht eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit. In diesem Fall können Sie den Grund für die Ablehnung im Bescheid der zuständigen Stelle nachlesen.
Voraussetzungen
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Sie sind verpflichtet, Personen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung zu melden
Verpflichtet sind Sie als:
- Veranstalter von Messen, Ausstellungen und Märkten
- Betreiber folgender Gewerbe:
- Bewachungsgewerbe
- Schaustellung von Personen
- Aufsteller von Spielgeräten
- Veranstalter für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Pfandleihgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
- Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobiliardarlehensvermittler
- Überwachungsbedürftige Gewerbe (wie Handel mit bestimmten Gebrauchtwaren, Detekteien, Vermittlung von Eheschließungen, Reisebüros, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen, Schlüsseldienste).
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Persönliche Zuverlässigkeit
Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
Erforderliche Unterlagen
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Meldung von Personen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Meldung kann postalisch oder per E-Mail formlos erledigt werden.
- Bitte geben Sie an, welche Person in welches Gewerbe eintritt.
- Bitte machen Sie in der Meldung folgende Angaben: Vor- und Familiennamen, ggf. Geburtsname, Geburtstag und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Meldeanschrift der letzten fünf Jahre (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. Land oder Staat)
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Identitätsnachweis
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes.
Gebühren
50,00 bis 350,00 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Meldung ist am das Ordnungsamt zu richten, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.