Auskunft aus den historischen Standesamtsunterlagen zu in Berlin beurkundeten Personenstandsfällen beantragen am Standort Landesarchiv Berlin

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  • Donnerstag

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Hinweis für Terminkunden

Die Reservierung eines Platzes im Lesesaal erfolgt über die Lesesaal-Reservierung.

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Dienstleistungsbeschreibung

Auskunft aus den historischen Standesamtsunterlagen zu in Berlin beurkundeten Personenstandsfällen beantragen

Personenstandsunterlagen sind Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die von den Standesämtern geführt werden. Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen gehen diese Unterlagen in das Landesarchiv Berlin über. Personenstandsunterlagen werden für vielfältige Zwecke benötigt, zum Beispiel für Nachlass- und Grundstücksangelegenheiten, bei Einbürgerungen, zur privaten Familienforschung sowie für andere amtliche oder persönliche Anliegen.

Vom Landesarchiv Berlin werden keine Urkunden ausgestellt. Sie können eine Auskunft aus dem Archiv beantragen oder einen Registerauszug. Die Auszüge aus den Personenstandsregistern haben denselben Inhalt wie Personenstandsurkunden und werden, in beglaubigter Form, bei Ämtern und Behörden anerkannt.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie eine Anfrage auf Auskunft/Auszug aus den archivierten Personenstandsregistern der Berliner Standesämter. Das können Sie online erledigen oder vor Ort im Landesarchiv Berlin (nur nach vorheriger Anmeldung).

2. Die Mitarbeitenden recherchieren mit den von Ihnen gemachten Angaben.

3. Bei erfolgreicher Ermittlung erhalten Sie:
  • Registerkopien (Scans oder Papierausdrucke) oder schriftliche Auskünfte aus den Geburten-, Heirats- und Sterberegistern der Berliner Standesämter (auf Wunsch auch beglaubigt) und eine Rechnung per Post.
  • Einfache Auskünfte und unbeglaubigte Kopien in der Regel per E-Mail.

Falls keine Dokumente gefunden werden, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die gesetzliche Frist für die Fortschreibung des Registers durch das Standesamt ist abgelaufen.
    Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen gehen die Unterlagen in das Archiv über.
    • 110 Jahre nach der Geburt
    • 80 Jahre nach der Heirat
    • 30 Jahre nach dem Tod
  • Das zuständige Standesamt muss bekannt sein, die Angabe „Berlin“ reicht nicht aus.
    Sie müssen wissen, welches Standesamt in Berlin die Geburt, die Heirat oder den Tod ursprünglich beurkundet hat.
  • Für die Nutzung des Lesesaals im Landesarchiv Berlin: vorherige Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen

  • Anfrage auf Auskunft/Auszug aus den archivierten Personenstandsregistern der Berliner Standesämter
    Die Anfrage können Sie online stellen oder vor Ort im Landesarchiv Berlin (nur nach vorheriger Anmeldung).
  • Genaue Angaben zur gesuchten Person und dem Ereignis
    • Name und ggfs. zusätzlich der Geburtsname
    • alle Vornamen
    • Ereignis (Geburt, Heirat, oder Tod)
    • Datum des Ereignisses
    • Register-Nr.
    • das ursprünglich beurkundende Standesamt

Gebühren

Die maximalen Kosten sind abhängig vom Benutzungszweck, Anzahl der beantragten Registerkopien und Beglaubigungen sowie dem Ermittlungsaufwand.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

1 bis 16 Wochen. Sehen Sie bitte von Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand ab, sie verzögern die Bearbeitungsdauer.