Förderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes beantragen am Standort Kulturförderung
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- Kulturförderung
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- Tel.: (030) 90228-701
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Dienstleistungsbeschreibung
Förderung zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes beantragen
=== Der Beantragungszeitraum ist am 15.07.2024, 13.00 Uhr abgelaufen. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden. ===
Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin, wie zum Beispiel Archive, Bibliotheken, Museen oder Gedenkstätten, können für die Digitalisierung Ihrer Kulturgüter Fördermittel beantragen.
Im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung wird die Durchführung des Projektes zur Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern gefördert. Die Fördersumme beträgt pro Projekt bis zu 150.000 Euro; dazu gibt es eine fachliche Projektbegleitung.
Digitalisierung beinhaltet alle Schritte
1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist eine Antrag auf Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes. Das können Sie online erledigen.
2. Sie erhalten zeitnah eine Benachrichtigung, dass Ihr Antrag bei der bearbeitenden Stelle eingegangen ist.
3. Innerhalb eines externen Juryverfahrens werden in einem Zeitraum von Juli bis Dezember des Antragsjahres aus allen eingegangenen Anträgen die förderwürdigen Projekte ausgewählt und vom zuständigen Senatsmitglied für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entschieden. Auf Grundlage dieser Entscheidung erhalten Sie eine Zusage oder Absage zur Förderung Ihres beantragten Projektes.
4. Im weiteren Verfahren erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entsprechende Bescheide zur Finanzierung des Projektes. Von der Forschungs- und Kompetenzstelle Digitalisierung Berlin (digiS) werden Sie im gesamten Projektverlauf fachlich begleitet.
Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin, wie zum Beispiel Archive, Bibliotheken, Museen oder Gedenkstätten, können für die Digitalisierung Ihrer Kulturgüter Fördermittel beantragen.
Im Rahmen einer jährlichen Ausschreibung wird die Durchführung des Projektes zur Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern gefördert. Die Fördersumme beträgt pro Projekt bis zu 150.000 Euro; dazu gibt es eine fachliche Projektbegleitung.
Digitalisierung beinhaltet alle Schritte
- von der Inventarisierung (Erschließung)
- über das Datenmanagement und die Datenredaktion (ggf. auch bereits vorhandener digitaler Daten),
- die eigentliche Digitalisierung,
- die digitale Verfügbarkeit der Objekte im Internet,
- Entwicklung von Vermittlungsangeboten
- bis zur Sicherung der digitalen Langzeitverfügbarkeit.
1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist eine Antrag auf Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes. Das können Sie online erledigen.
2. Sie erhalten zeitnah eine Benachrichtigung, dass Ihr Antrag bei der bearbeitenden Stelle eingegangen ist.
3. Innerhalb eines externen Juryverfahrens werden in einem Zeitraum von Juli bis Dezember des Antragsjahres aus allen eingegangenen Anträgen die förderwürdigen Projekte ausgewählt und vom zuständigen Senatsmitglied für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entschieden. Auf Grundlage dieser Entscheidung erhalten Sie eine Zusage oder Absage zur Förderung Ihres beantragten Projektes.
4. Im weiteren Verfahren erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entsprechende Bescheide zur Finanzierung des Projektes. Von der Forschungs- und Kompetenzstelle Digitalisierung Berlin (digiS) werden Sie im gesamten Projektverlauf fachlich begleitet.
Voraussetzungen
- Frist zur Antragstellung: 15.05.-15.07.2024, 13 Uhr
-
Zuwendungsberechtigt sind Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin
- Kulturerbe-Einrichtungen sind zum Beispiel Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten usw.
- Zuwendungsempfänger kann jede Kultureinrichtung außerhalb der Verwaltung Berlins sein, die Kulturgüter der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
- Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer Trägerschaft des Landes Berlin werden vorrangig berücksichtigt.
- Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung werden zweckgebunden Mittel zur eigenständigen Bewirtschaftung übertragen.
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Digitalisiert werden sollen herausragende oder stark nachgefragte Kulturgüter
- Prüfen Sie, ob der ausgewählte Bestand repräsentativ für Berlin und/oder Ihre Einrichtung ist. Was macht ihn Ihrer Meinung nach dazu? Wodurch zeichnet er sich aus?
- Was macht ihn interessant für die Öffentlichkeit, relevant für andere (digitale) Nutzer/innen und Zielgruppen aus dem Wissenschafts-, Bildungs- oder Kulturbereich gemäß den Zielen der Förderrichtlinie?
-
Es liegt ein schlüssiges Gesamtkonzept für das geplante Digitalisierungsprojekt vor
Dazu gehört insbesondere eine Darstellung der Ziele, welche die Institution mit der Digitalisierung erreichen will. Förderfähig sind Vorhaben, in denen der Digitalisierungsprozess nachhaltig angelegt ist. -
Sie haben mit der Digitalisierung des Projektes noch nicht begonnen
Gefördert werden nur Projekte, deren Durchführung nicht vor Antragstellung begonnen wurde. -
Registrierung der Kulturerbe-Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB)
Alle Antragssteller verpflichten sich, ihre Einrichtung bei der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) zu registrieren und, sofern rechtlich möglich, die im Rahmen des Förderprogramms digitalisierten bzw. bearbeiteten Objekte für die Deutsche Digitale Bibliothek bereitzustellen. - Die Kulturerbe-Einrichtung ist in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin eingetragen
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes
ausschließlich online möglich
- Für die Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten XLSX, PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
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Projektbeschreibung
Bitte machen Sie in der Projektbeschreibung Angaben zur
- Wertigkeit des Bestandes,
- rechtlichen Situation der zu digitalisierenden Objekte,
- konservatorischen Situation,
- technischen Digitalisierung,
- geplanten Inventarisierung und Erschließung der Objekte,
- Präsentation der Digitalisate und Metadaten,
- Vermittlung und Nachnutzbarkeit,
- Langzeitarchivierung der Daten.
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Nummer in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin
- Angebote für Dienstleistungen
- Bei Kooperationsprojekten: Letter of Intent
- Kostenvoranschläge (wenn vorhanden)
-
Fotos oder Scans der Objekte (wenn vorhanden)
mindestens ein repräsentatives Beispiel der ausgewählten Objekte (z.B. Scan oder Foto des Objektes)
Formulare
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
- Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes des Landes Berlin
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 6 Absatz 1 lit.e)
- Kulturdatenverarbeitungsgesetz (KultDatenG) § 2 Abs. 1 und Abs. 2
- Archivgesetz Berlin (ArchGB) § 5 Abs. 1
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
8 Wochen