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Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer am Standort Verwaltungsstandort Tegel (ANo TXL)
große Karte Kontakt
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
- Verwaltungsstandort Tegel (ANo TXL)
- Flughafen Tegel 1 , 13405 Berlin
- Tel.: -
- Fax: -
- E-Mail: tf-ukraine@laf.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Nur mit Termin
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Dienstag
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Nur mit Termin
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Mittwoch
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Nur mit Termin
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Donnerstag
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Nur mit Termin
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Freitag
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Nur mit Termin
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Samstag
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geschlossen
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Sonntag
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geschlossen
Hinweise zu Öffnungszeiten
Ab dem 01.12.2025 erfolgt ein Zugang zum Verwaltungsstandort Tegel nur noch mit Termin.
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Bitte melden Sie sich im LAF Verwaltungsgebäude beim Counter. Sie werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- Bus Shuttle nach Terminvergabe vom Ankunftszentrum (Erstanlaufstelle) in Reinickendorf. Eigenständige Anfahrt ist nicht möglich.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Ab dem 1.12.2025 sind Registrierungen nur noch mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt im Ankunftszentrum (Erstanlaufstelle). https://service.berlin.de/standort/330857/Sonstige Hinweise zum Standort
- WC / Toiletten sind vorhanden.
- Alle Familienmitglieder müssen persönlich erscheinen. Bringen Sie Ihr Gepäck und Ihre Dokumente mit. Bitte kommen Sie ohne weitere Begleitpersonen.
- Es gibt keine medizinische Versorgung Vorort.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer
Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
- Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
- Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
- Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.
Voraussetzungen
- (Drohende) Obdachlosigkeit
- Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
-
Personenkreis
Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.
Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
- Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
- Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
- Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
- Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird
Erforderliche Unterlagen
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Personal- und Aufenthaltsdokumente
- gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
- gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
- gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
20 min