Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer am Standort Verwaltungsstandort Tegel (ANo TXL)

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis Unterbringungsgebührenordnung ab 01.01.2025

Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig. Die Gebühr ergibt sich aus der Unterbringungsgebührenordnung. Weitere Informationen finden sich unter https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Änderungen zur Unterbringung von Haustieren ab 29.07.2025

Die Aufnahme von Haustieren ist bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung durch das Landesamt für Flüchtlinge (LAF) nicht möglich.
Nach der Ankunft in Deutschland sind die Haustiere vorübergehend in ein Tierheim, eine private Pflegestelle oder eine private Unterkunft unterzubringen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von den Tierhaltern zu tragen.

Hinweis Unterbringungsgebührenordnung ab 01.01.2025

Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig. Die Gebühr ergibt sich aus der Unterbringungsgebührenordnung. Weitere Informationen finden sich unter https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php

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Kontakt

  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
  • Verwaltungsstandort Tegel (ANo TXL)
  • Flughafen Tegel 1 13405 Berlin
  • Tel.: -
  • Fax: -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur mit Termin
  • Dienstag

      Nur mit Termin
  • Mittwoch

      Nur mit Termin
  • Donnerstag

      Nur mit Termin
  • Freitag

      Nur mit Termin
  • Samstag

      geschlossen
  • Sonntag

      geschlossen

Hinweise zu Öffnungszeiten

Ab dem 01.12.2025 erfolgt ein Zugang zum Verwaltungsstandort Tegel nur noch mit Termin.

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges erscheinen (ca. 10 Minuten vorher). Bitte melden Sie sich im LAF Verwaltungsgebäude beim Counter. Sie werden dann über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Bus Shuttle nach Terminvergabe vom Ankunftszentrum (Erstanlaufstelle) in Reinickendorf. Eigenständige Anfahrt ist nicht möglich.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Ab dem 1.12.2025 sind Registrierungen nur noch mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt im Ankunftszentrum (Erstanlaufstelle). https://service.berlin.de/standort/330857/

Sonstige Hinweise zum Standort

  • WC / Toiletten sind vorhanden.
  • Alle Familienmitglieder müssen persönlich erscheinen. Bringen Sie Ihr Gepäck und Ihre Dokumente mit. Bitte kommen Sie ohne weitere Begleitpersonen.
  • Es gibt keine medizinische Versorgung Vorort.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

Verfahrensablauf
  1. Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
  2. Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
  3. Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.

Voraussetzungen

  • (Drohende) Obdachlosigkeit
  • Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
  • Personenkreis
    Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

    Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
    • Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
    • Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
    • gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
    • gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

20 min