Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer am Standort Ankunftszentrum Tegel

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Kontakt

  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
  • Ankunftszentrum Tegel
  • Flughafen Tegel 1 13405 Berlin
  • Tel.: -
  • Fax: -
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      07:30-16:00 Uhr (Registrierung)
  • Dienstag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      07:30-16:00 Uhr (Registrierung)
  • Mittwoch

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      07:30-16:00 Uhr (Registrierung)
  • Donnerstag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      07:30-16:00 Uhr (Registrierung)
  • Freitag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      07:30-16:00 Uhr (Registrierung)
  • Samstag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      keine Registrierung
  • Sonntag

      00:00-24:00 Uhr (Unterbringung)
      keine Registrierung

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Shuttle ab S-Bhf Jungfernheide (Olbersstraße / Gallesteig) --> Shuttle-Stop 100m von General-Ganeval-Brücke entfernt Shuttle ab Parkplatz P3 vor dem Flughafengebäude 109 bis General-Ganeval-Brücke (dort Umstieg in den Shuttle)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Registrierung wird in Terminal C des ehemaligen Flughafengeländes Tegel vorgenommen.
Das Terminal ist nicht direkt zu Fuß erreichbar. Sie müssen einen Shuttle-Bus benutzen.

  • Folgende Fahrverbindungen sind möglich:
  • 00:00-24:00 Uhr: Shuttle-Bus ab S-Bhf Jungfernheide (Ausgang Olbersstr.) > HUB Ankunftszentrum
  • 00:00-24:00 Uhr: Shuttle-Bus 100m Fußweg von Haltestelle General-Ganeval-Brücke entfernt -> HUB – Ankunftszentrum

Sonstige Hinweise zum Standort

  • WC / Toiletten sind vorhanden.
  • Medizinische Versorgung steht bereit. Achtung: Es kann keine medizinische Regelversorgung für bereits registrierte Geflüchtete geleistet werden!
  • Alle Familienmitglieder müssen persönlich erscheinen. Bringen Sie Ihr Gepäck und Ihre Dokumente mit. Bitte kommen Sie ohne weitere Begleitpersonen, Übersetzer, Sozialarbeitende, Hilfskräfte für den Gepäcktransport und weitere Unterstützung stehen bereit.

Zahlungsmöglichkeiten

Dienstleistungsbeschreibung

Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

Verfahrensablauf
  1. Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
  2. Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
  3. Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.

Voraussetzungen

  • (Drohende) Obdachlosigkeit
  • Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
  • Personenkreis
    Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

    Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
    • Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
    • Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
    • gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
    • gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

20 min

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