Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer в месте Ankunftszentrum (Erstanlaufstelle)

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis Unterbringungsgebührenordnung ab 01.01.2025

Sollten Sie im Rahmen der Zuweisungsentscheidung nicht privat untergebracht werden können und eine öffentlich- rechtliche Unterbringung benötigen, so ist diese seit dem 01.01.2025 gebührenpflichtig. Die Gebühr ergibt sich aus der Unterbringungsgebührenordnung. Weitere Informationen finden sich unter https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/unterbringung/untgebo-1464244.php

 большая карта

Контакт

Время работы

  • Понедельник

      08:30-12:30 Uhr (ohne Termin)
  • Вторник

      08:30-12:30 Uhr (ohne Termin)
  • Среда

      08:30-12:30 Uhr (ohne Termin)
  • Четверг

      08:30-12:30 Uhr (ohne Termin)
  • Пятница

      08:30-12:30 Uhr (ohne Termin)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Ab dem 20.07.2026 geänderte Öffnungszeiten.
Außerhalb der genannten Zeiten ist die Vorsprache nur ausschließlich mit Termin möglich.
Die Unterbringung erfolgt weiterhin durchgehend 24/7.

Транспорт

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang zum Gelände am U-Bahnhof Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik,
Доступ до сайту біля станції метро Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik,

Sonstige Hinweise zum Standort

Toiletten sind im Außenbereich vorhanden.
На території є туалети.

Варианты оплаты

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Unterkunft - Ausstellung einer Zuweisung für von Obdachlosigkeit bedrohte Asylbewerber/Ausländer

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden Personen befristete Zuweisungen erteilt, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragt oder bereits bekommen haben, sowie für diejenigen, für die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

Verfahrensablauf
  1. Zuerst wird die mit Hilfe der/dem Bearbeiter/in ausgefüllte Selbstauskunft mit den notwendigen Unterlagen erfasst und die Mittellosigkeit und drohende Obdachlosigkeit erklärt.
  2. Daraufhin wird ein Zuweisungsbescheid erstellt und dem Antragsteller ausgehändigt.
  3. Mit der erteilten Zuweisung in Händen, die für eine ganz bestimmte Unterkunft in Berlin gilt, müssen Sie sich zu Ihrer Unterkunft noch am selben Tag begeben.

Требования

  • (Drohende) Obdachlosigkeit
  • Sie haben keine Möglichkeit sich mit eigenen Mitteln in zumutbarer Weise eine Unterkunft zu verschaffen (sog. Vorrang der Selbsthilfe)
  • Personenkreis
    Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 24 AufenthG beantragen oder bereits erteilt bekommen haben und für andere Personen gegenüber denen das LAF ordnungsrechtlich zur Unterbringung verpflichtet ist.

    Sie sind als Ausländer/in und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
    • Autenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG
    • Autenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • Autenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • Personen i.S.v. § 15a AufenthG, denen eine Regelunterkunft zugewiesen wird

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
    • gültiger Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt oder eine Duldung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über einen Antrag vom Landesamt für Einwanderung (LEA), Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (oft ausgestellt im A4-Format und gültig mit dem Nationalreisepass) oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung (Ukrainer/innen und Personen aus Drittstaaten, die vorher in der Ukraine gelebt haben)
    • gegebenenfalls Deutscher Reiseausweis für Ausländer (blau oder grau)

Гонорары

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

20 min