Baugenehmigung - Erteilung eines Bauvorbescheids beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Kirchstraße 1/3 , 14163 Berlin
- Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
- Tel.: -
- Fax: (030) 90299-6445
-
E-Mail: bauaufsicht@ba-sz.berlin.de
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)
Ansprechpartner
- Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
- Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.
Öffnungszeiten
-
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Unteren Denkmalschutzbehörde
- 09:00-12:00 Uhr: Sprechzeit Fachbereich Vermessung und Kataster
-
Donnerstag
-
ganztags: Sprechzeit Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Zehlendorf
- S1
-
S Zehlendorf
-
Bus
-
Rathaus Zehlendorf
- 112
- 118
- N10
- X10
- N18
-
Zehlendorf Eiche
- 101
- 112
- 115
- 285
- N10
- N84
- X10
- 623
- N12
- 118
- M48
- X11
- N18
-
S Zehlendorf
- 101
- 115
- N10
- 623
- N12
- 112
- 285
- N84
- X10
-
Zehlendorf Eiche [112 Telt. Damm 5]
- 101
- 112
- N84
- 623
- N12
-
Berlin, Fischerhüttenstr.
- 112
- M48
- N18
- X11
-
Rathaus Zehlendorf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
- Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
- Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Baugenehmigung - Erteilung eines Bauvorbescheids beantragen
Verfahrensablauf
1. Es wird empfohlen, vor Erstellung und Einreichung der Unterlagen Kontakt mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes (Stadtentwicklungsamt), in dem das (Bau-)Grundstück liegt, aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
2. Nutzen Sie den Antrags-Assistent für den Vorbescheid (§ 75 Abs. 1 BauO Bln).
- Mit dem Online-Assistenten können Sie Ihr Anliegen und Ihre Unterlagen online einreichen. Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
- Nachdem Sie die Schritte des Antrags-Assistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
- Nutzen Sie diesen Assistenten für Nachreichungen von Dokumenten. Eine Nachreichung online ist jedoch erst dann möglich, wenn Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit der Eingangsbestätigung zum Bauantrag die Zugangsdaten (Aktenzeichen und PIN) mitgeteilt hat.
- Nachdem Sie die Schritte des Nachreicheassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular, welches die benötigten Grunddaten und eine Liste aller nachgereichten Dokumente enthält. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
- Antrags-Assistent für den Vorbescheid (§ 75 Abs. 1 BauO Bln)
- Nachreiche-Assistent für die Nachreichung von Dokumenten
Voraussetzungen
- Es handelt sich um ein Vorhaben gemäß § 75 Abs. 1 BauO Bln
- Vollständige Angaben zum Vorhaben und den Beteiligten
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids
Sie können für den Antrag den Online-Assistenten nutzen oder Sie nutzen das Formular und reichen es schriftlich per Post ein.
Bei Online-Antragstellung:
- Nachdem Sie die Schritte des Online-Antragsassistenten durchlaufen haben, entsteht ein ausgefülltes Formular. Bitte senden Sie das unterzeichnete Formular mit allen Unterschriften der Bauaufsichtsbehörde zu.
- Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen im PDF-Format bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 300 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 20 MB groß sein.
-
Vollständige prüffähige Bauvorlagen und Unterlagen
Vollständige prüffähige Bauvorlagen und Unterlagen können gemäß § 5 BauVorlV sein:
Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind - Besondere Bauvorlagen gemäß Anlage 1 BauVorlV
Gebühren
Gebühren nach BauGebO
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 75 Abs. 1 - Vorbescheid
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 68 - Bauantrag, Bauvorlagen
- Bauordnung für Berlin (BauO Bln) § 69 - Behandlung des Bauantrags
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) - Verordnung über Bauvorlagen und das Verfahren im Einzelnen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baugebührenordnung (BauGebO)
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
siehe § 69 Bauordnung Berlin (BauO Bln)
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Stadtentwicklungsamt
Zuständig für die Bearbeitung von Vorbescheiden ist die Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes, in dem das (Bau-)Grundstück liegt. An diese Bauaufsichtsbehörde ist der Antrag zu senden.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bei Vorbescheiden zu Bauvorhaben in der Zuständigkeit der Obersten Bauaufsichtsbehörde (u.a. Genehmigung von Botschaften und Bauvorhaben des Bundes und der Länder), bitte den Antrag an die Senatsverwaltung senden.