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Gewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Тел.: (030) 90239-6699
- Факс: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Вівторок
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
середа
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Четвер
-
Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
п'ятниця
-
Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Hinweise zu Öffnungszeiten
Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Місцевий трафік
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Автобус
- M171
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Міська електричка
- Neukölln: S41, S42
-
Метро (U-Bahn)
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen
Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.
Передумови
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Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
Sie müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.
Необхідні документи
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Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt. -
Personaldokumente
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Reisegewerbekarte
Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
збори
keine
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.