Gewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr
  • Mittwoch

      Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Donnerstag

      14:00-17.00 Uhr
  • Freitag

      Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • X69, 197 Mehrower Allee
  • S-Bahn

    • S7 Mehrower Allee

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und Märkten beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.