Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen am Standort Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten

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Контакт

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Gewerbeangelegenheiten
  • Salvador-Allende-Str. 80 A ,  12559 Berlin
  • Тел.: (030) 90297-4629
  • Факс: (030) 90297-664621
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

години роботи

  • понеділок

      09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Вівторок

      09:00-15:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • середа

      keine Sprechzeit
  • Четвер

      10:00-18:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • п'ятниця

      09:00-14:00 (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Für eine persönliche Vorsprache im Ordnungsamt ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung nötig!
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/artikel.86065.php

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Girocard

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Передумови

Необхідні документи

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

збори

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.