Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf

 große Karte

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Dienstag

      09:00-11:00 Uhr
  • Mittwoch

      Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Donnerstag

      14:00-17.00 Uhr
  • Freitag

      Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • X69, 197 Mehrower Allee
  • S-Bahn

    • S7 Mehrower Allee

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen

Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes

Gebühren

keine

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.