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Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen am Standort Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
- Ordnungsamt/Gewerbeamt Marzahn-Hellersdorf
- Premnitzer Straße 11 , 12681 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90293-6605
- E-Mail: Gewerbe@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten
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Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
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Dienstag
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Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
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Mittwoch
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Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
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Donnerstag
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Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
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Freitag
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Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
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Bus
- X69, 197 Mehrower Allee
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S-Bahn
- S7 Mehrower Allee
Dienstleistungsbeschreibung
Reisegewerbe - Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren beantragen
Wenn Sie leicht verderbliche Waren, z.B. Lebensmittel, im Reisegewerbe versteigern möchten, aber keine Versteigerererlaubnis haben, dann beantragen Sie die Zulassung einer Ausnahme.
Voraussetzungen
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Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
Sie müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung einer Ausnahme zum Versteigern verderblicher Waren im Reisegewerbe
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt. -
Personaldokumente
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Reisegewerbekarte
Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, wo der/die Antragsteller/in seinen/ihren Wohnsitz hat.