Reisegewerbe - Reisegewerbekarte verlängern am Standort Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6

Aktuelle Hinweise zu dieser Dienstleistung

Hinweis auf Verzögerungen bei der Bearbeitung!

Derzeit führt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in den Berliner Ordnungsämtern eine neue Software zur Bearbeitung gewerberechtlicher Angelegenheiten ein. Dafür werden umfangreiche Datenbestände migriert. Zudem muss die neue Software in die Arbeitsabläufe integriert und das Produkt für den Einsatz in den Berliner Ordnungsämter weiter angepasst werden. Aufgrund dieser umfassenden Systemumstellung kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von gewerberechtlichen Vorgängen kommen.
Solche Herausforderungen sind bei Softwareumstellungen üblich. Wir kümmern uns aktiv darum, die Abläufe umgehend zu stabilisieren. Ihre Anträge und Anzeigen werden schnellstmöglich bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Hinweis: Mit der Abgabe Ihrer Gewerbeanzeige haben Sie Ihre Pflicht nach § 14 Absatz 1 GewO bereits erfüllt. Sie dürfen Ihre Tätigkeit direkt nach der Anzeige beginnen. Die Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige ist kein Verwaltungsakt, sondern lediglich eine Mitteilung über den Eingang Ihrer Anzeige. Ihnen entstehen durch die verzögerte Bearbeitung keinerlei negative gewerberechtliche Folgen.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer links neben dem Haupteingang Gebäude 6

Hinweis für Terminkunden

Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.

Verkehrsanbindungen

S-Bahn
  • Prenzlauer Allee : S 41, S 42, S 8, S 85
Tram
  • Fröbelstr. : M 2

Sonstige Hinweise zum Standort

Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Reisegewerbekarte verlängern

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
  • Waren feilbieten oder
  • Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen,
  • Leistungen anbieten oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsuchen,
dann betreiben Sie ein Reisegewerbe und benötigen hierfür eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte (siehe "Weiterführende Informationen").

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben und deren Gültigkeit bald abläuft, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Jetzt online erledigen
    Für die Online-Abwicklung müssen Sie sich nicht registrieren und können den Antrag direkt online einreichen.

Voraussetzungen

  • Reisegewerbekarte
    Sie müssen bereits im Besitz einer gültigen befristeten Reisegewerbekarte sein.
  • persönliche Zuverlässigkeit
    Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung der Reisegewerbekarte
    Stellen Sie den Antrag online oder Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt oder nutzen Sie das Antragsformular.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Befristete Reisegewerbekarte
    Sie benötigen bereits eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
    In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein.
  • Ggf. Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
    Die Bescheinigung ist nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz.
  • Ggf. Berufshaftpflichtversicherung
    Nur erforderlich für Schausteller oder nach Schaustellerart versicherungspflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe. Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
    Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein.

Gebühren

20,00 bis 500, 00 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Verlängerung einer Reisegewerbekarte, einer Zweitschrift bzw. beglaubigten Kopie für Angestellte sind bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt zu stellen.