Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
  • Waren feilbieten oder
  • Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen,
  • Leistungen anbieten oder
  • Bestellungen auf Leistungen aufsuchen,
dann betreiben Sie ein Reisegewerbe und benötigen hierfür eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte (siehe "Weiterführende Informationen").

Wenn Sie, die in Ihrer Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten ändern oder erweitern, dann können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Voraussetzungen

  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft.
  • Reisegewerbekarte
    Sie müssen bereits im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung oder Erweiterung der Reisegewerbekarte
    Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt oder nutzen Sie das Antragsformular.
  • Personaldokumente
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Reisegewerbekarte
    Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
    In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) aller Gesellschafter ein.
  • Ggf. Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
    nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz
  • Ggf. Berufshaftpflichtversicherung
    nur erforderlich für Schausteller oder nach Schaustellerart versicherungspflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe. Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
    Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein.

Gebühren

20,00 - 500,00 Euro, je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erweiterung einer Reisegewerbekarte, einer Zweitschrift bzw. beglaubigten Kopie für Angestellte sind bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt zu stellen.