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Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern am Standort Ordnungsamt Lichtenberg
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ordnungsamt Lichtenberg
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 90296 - 4310
- Fax: (030) 9028-7036
- E-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
09.00-13.00
-
Donnerstag
-
14.00-17.00
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
-
Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
Leuenberger Str.
- 294
-
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
-
Tram
-
Oberseestr.
- M5
-
Berlin, Freienwalder Str.
- M5
-
Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
-
Oberseestr.
Zahlungsmöglichkeiten
Dienstleistungsbeschreibung
Reisegewerbe - Reisegewerbekarte erweitern
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
Wenn Sie, die in Ihrer Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten ändern oder erweitern, dann können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
- Waren feilbieten oder
- Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen,
- Leistungen anbieten oder
- Bestellungen auf Leistungen aufsuchen,
Wenn Sie, die in Ihrer Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten ändern oder erweitern, dann können Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Voraussetzungen
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Persönliche Zuverlässigkeit
Sie müssen die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. -
Reisegewerbekarte
Sie müssen bereits im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Änderung oder Erweiterung der Reisegewerbekarte
Stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt oder nutzen Sie das Antragsformular. -
Personaldokumente
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Reisegewerbekarte
Erlaubnis zum Betrieb eines Reisegewerbes -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) aller Gesellschafter ein. -
Ggf. Bescheinigung über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz -
Ggf. Berufshaftpflichtversicherung
nur erforderlich für Schausteller oder nach Schaustellerart versicherungspflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe. Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.
Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein.
Formulare
Gebühren
20,00 - 500,00 Euro, je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 2 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erweiterung einer Reisegewerbekarte, einer Zweitschrift bzw. beglaubigten Kopie für Angestellte sind bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Ordnungsamt zu stellen.