Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen am Standort Waffenbehörde

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      09:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.

Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.

Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Waffenrecht - Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle für Waffenhandel/Waffenherstellung anzeigen

Innerhalb von zwei Wochen muss die Aufnahme oder Schließung des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine gültige Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis.
  • Frist: 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Eröffnung/Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle
    Die Anzeige muss in schriftlicher Form per Post, per Fax oder als E-Mail übersandt werden. Ein Formular ist nicht notwendig.
  • Angaben zur Zweigniederlassung oder der unselbstständigen Zweigstelle
    • Angaben zur Geschäftsadresse
    • Datum der Betriebsaufnahme oder Schließung
  • Angaben zu der bereits erteilten Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
  • Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern nicht schon vorher eingereicht)

Gebühren

keine

Weiterführende Informationen

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