Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz verlängern в месте Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf

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Контакт

  • Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
  • Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
  • Riesaer Straße 94 ,  12627 Berlin
  • Связаться с

  • Frau Zalys-Thomson
  • Тел.: (030) 90293-0
  • Факс: (030) 9028-4994

Время работы

  • Понедельник

      → offene Sprechstunde bei bestehender oder drohender Obdachlosigkeit im Team Unterbringung und
      Soziale Wohnhilfe

      → Telefonsprechstunde für Leistungen nach dem SGB XII / AsylbLG ohne Leistungen der Hilfe zur
      Pflege

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Вторник

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Среда

      Nur nach Vereinbarung.
  • Четверг

      → offene Sprechstunde im Amt

      09:00 – 11:00 Uhr

      → Betreuungsbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Пятница

      Nur nach Vereinbarung.

Транспорт

  • Bus

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 195
  • Tram

    • Riesaer Str./Louis-Lewin-Str.: 18, M6

Dienstleistungsbeschreibung

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz verlängern

Wenn Ihnen bereits Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt wurden, können Sie eine Verlängerung (Weiterbewilligung) beantragen. Sie erhalten dann weiterhin die Leistungen für folgenden notwendigen Bedarf:
  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • Erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • Erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepacket

Zusätzlich wird ein Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens weiterbewilligt.

Требования

  • Sie sind Ausländer/in, halten sich tatsächlich im Bundesgebiet auf und erfüllen bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
    Leistungsberechtigte/r Ausländer/in ist, wer einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:
    • AE nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufnahme von Personengruppen)
    • AE nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz bei Massenzustrom nach EG-Richtlinie 01/55/EG)
    • AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (dringende humanitäre/persönlich Gründe)
    • AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG soweit die Duldung noch nicht seit 18 Monaten ausgesetzt ist (rechtliche, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall nicht absehbar ist)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 1 AufenthG (Gruppenregelung)
    • Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 2 AufenthG (rechtlich, tatsächliche Ausreisehindernisse, deren Wegfall absehbar, oder wenn selbst zu vertreten)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 in Verbindung mit § 71 AsylVfG als geduldet (Asylfolgeantrag)
    • Aufenthalt gilt nach § 71a Abs. 3 AsylVfG als geduldet (Asylzweitantrag)

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Meldebestätigung
  • Krankenkassenkarte
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe
  • Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Гонорары

keine

Законодательная база

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

30 min