Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Stadtentwicklungsamt Spandau
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Stadtentwicklungsamt Spandau
- Carl-Schurz-Straße 2/6 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-0
- Fax: -
- E-Mail: stadtentwicklung@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
- Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Carl-Schurz-Straße, Stabholzgarten und Am Wall möglich.
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung in der Umgebung des Gebäudes vorhanden.
- Rollstuhlgerechter Aufzug nur bis zum 3. Obergeschoss.
Öffnungszeiten
-
-
Dienstag
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Stadtplanung
- 09:00-13:00 Uhr: Offene Sprechstunde Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
-
Mittwoch
-
Donnerstag
-
Freitag
Hinweise zu Öffnungszeiten
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter (030) 90279- 3648 / -2582 erfolgen kann.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
-
S Spandau Bhf
-
U-Bahn
-
Bus
-
S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
- 135
- 237
- M32
- M49
- 134
- M45
- N34
- N30
- X34
- M36
- 137
- M37
- X37
- X36
- 337
- RE8
- RB10
- 671
- 136
- N7
- X33
-
S Spandau Bhf
- RB21
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- M49
- N34
- X34
- M36
-
Breite Str./Markt
- 130
-
Berlin, Moritzstr.
- 671
- 134
- 136
- 137
- M37
- M45
- N7
- M36
- 337
-
S+U Rathaus Spandau
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE4
- RE2
- RB14
- RB10
- RE8
- RB21
-
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Voraussetzungen
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Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Eigentümer/innen,
- Bevollmächtigte oder
- Hausverwaltungen
Erforderliche Unterlagen
-
Grundbuchauszug
(nicht älter als sechs Wochen) - Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
-
Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
-
Kostenübernahmeerklärung
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
Gebühren
- 36,00 Euro: Mindestgebühr
- ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)
Nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter (030) 90279-3648 / -2582