Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen am Standort Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf

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Kontakt

  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
  • Stadtentwicklungsamt Steglitz-Zehlendorf
  • Kirchstraße 1/3 14163 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
  • Tel.: -
  • Fax: (030) 90299-6445
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

  • Der barrierefreie Eingang befindet sich in der Kirchstraße 3, auf der rechten Seite.
  • Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist.

Öffnungszeiten

Hinweise zu Öffnungszeiten

Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (Bauaktenarchiv)
Bitte beachten Sie, dass eine Akteneinsicht nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen kann. Terminanfragen können zur Zeit ausschließlich über die E-Mailadresse akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de entgegengenommen werden.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

  • Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht befindet sich im Bauteil E, in der 1. und 2. Etage.
  • Der Fachbereich Vermessung und Kataster befindet sich im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss.
  • Der Fachbereich Untere Denkmalschutzbehörde befindet sich im Bauteil E, im 2. Obergeschoss.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.

Voraussetzungen

  • Berechtigtes Interesse
    Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
    • Eigentümer/innen,
    • Bevollmächtigte oder
    • Hausverwaltungen

Erforderliche Unterlagen

  • Grundbuchauszug
    (nicht älter als sechs Wochen)
  • Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
  • Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung
  • Kostenübernahmeerklärung
    nur notwendig,
    • wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
    • oder als Hausverwaltung

Gebühren

  • 36,00 Euro: Mindestgebühr
  • ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)

Nur nach vorheriger Terminabsprache unter akteneinsicht-bwa@ba-sz.berlin.de