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Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen в месте Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg
большая карта Контакт
- Bezirksamt Lichtenberg
- Stadtentwicklung - Bau- und Wohnungsaufsicht Lichtenberg
- Alt-Friedrichsfelde 60 , 10315 Berlin
- Тел.: (030) 90296-4220
- Факс: (030) 90296-6209
- E-Mail: bwa@lichtenberg.berlin.de
- Zuständigkeiten
Время работы
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Четверг
-
14:00-18:00 Uhr
Транспорт
-
S-Bahn
-
S Friedrichsfelde Ost
- S5
- S7
- S75
-
S Friedrichsfelde Ost
-
U-Bahn
-
Bus
-
Alt-Friedrichsfelde 60
- 108
- 194
- N5
-
Berlin, Alt-Friedrichsfelde/Rhinstr.
- 194
- 108
- N5
- U5
-
Alt-Friedrichsfelde/Gensinger Str.
- 194
- 108
- 192
- N5
-
Alt-Friedrichsfelde 60
-
Tram
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Bauaktenarchiv - Einsicht in Bauakten nehmen
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im
Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv aufbewahrt. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen.
Требования
-
Berechtigtes Interesse
Um Einsicht in die verwahrten Bauakten zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Dieses haben beispielsweise:
- Eigentümer/innen,
- Bevollmächtigte oder
- Hausverwaltungen
Erforderliche Unterlagen
-
Grundbuchauszug
(nicht älter als sechs Wochen) - Personalausweis oder Verwaltervollmacht (aktuell)
-
Vollmacht des Eigentümers für die Einsichtnahme und eine Foto- bzw. Kopiererlaubnis (ggf. eine Untervollmacht)
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
-
Kostenübernahmeerklärung
nur notwendig,
- wenn Sie nicht direkte/r Eigentümer/in sind
- oder als Hausverwaltung
Гонорары
- 36,00 Euro: Mindestgebühr
- ca. 25,00 Euro: pro Akte (Es handelt sich um eine Rahmengebühr.)