Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-15:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-15:00 Uhr
  • Mittwoch

      07:00-14:00 Uhr
  • Donnerstag

      11:00-18:00 Uhr
  • Freitag

      07:00-14:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!

Hinweis für Terminkunden

Für ein Anliegen im Flüchtlingsbürgeramt ist ein Termin zu buchen. Dieser kann vor ort am Infotresen (Raum 43), telefonisch unter der Service-Nummer 115 (Bürgertelefon) und über das Internet gebucht werden.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Flüchtlingsbürgeramt in Mitte
Rathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin

Zuständigkeit:
  • Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
  • Sammelanmeldung und Sammelabmeldung für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.

Die örtliche Zuständigkeit des Flüchtlingsbürgeramtes bleibt während des gesamten Asylantragsverfahrens erhalten.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
  • wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
  • eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.

Statusgewandelte mit Asylanerkennung gehen in die Zuständigkeit der normalen Bürgerämter über und können das Bürgeramt für die Erledigung ihrer Angelegenheiten frei wählen.

Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.

Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.

Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen

Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „Bethania Diakonie“ vor Ort entsprechende Hilfe an.

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
  • Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
  • Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
  • Es ist kein Fotokopierer vorhanden.

Sollten zusätzlich Fragen oder Unklarheiten bestehen oder Hilfe benötigt werden, steht der Infotresen in Raum 43 gerne zur Verfügung.

Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen

Die Meldebehörde ist verpflichtet, auf Antrag oder von Amts wegen, die im Melderegister gespeicherten Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen, sofern der Anlass dafür gegeben ist.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Das können Sie schriftlich erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.
  2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
  3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Ihre Daten im Melderegister sind unrichtig oder unvollständig
    Sie können nur die Daten berichtigen lassen, die Sie selbst betreffen. Für andere Personen können Sie den Antrag nicht stellen.
  • Der Meldebehörde müssen die richtigen Daten bekannt sein oder bekannt gegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Berichtigung von Daten im Melderegister
    Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag. Das können Sie schriftlich erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.
  • Dokumente, aus denen sich die richtigen Daten ergeben
    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
  • Identitätsnachweis
    Ggf. ist die Vorlage eines Identitätsnachweises im Einzelfall erforderlich: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Umfang der Berichtigung, wenige Tage bis einige Wochen betragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.

die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.