Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Die Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

  • An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen

Die Meldebehörde ist verpflichtet, auf Antrag oder von Amts wegen, die im Melderegister gespeicherten Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen, sofern der Anlass dafür gegeben ist.

Verfahrensablauf
  1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Das können Sie schriftlich erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.
  2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
  3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Ihre Daten im Melderegister sind unrichtig oder unvollständig
    Sie können nur die Daten berichtigen lassen, die Sie selbst betreffen. Für andere Personen können Sie den Antrag nicht stellen.
  • Der Meldebehörde müssen die richtigen Daten bekannt sein oder bekannt gegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Berichtigung von Daten im Melderegister
    Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag. Das können Sie schriftlich erledigen. Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt stellen.
  • Dokumente, aus denen sich die richtigen Daten ergeben
    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
  • Identitätsnachweis
    Ggf. ist die Vorlage eines Identitätsnachweises im Einzelfall erforderlich: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Umfang der Berichtigung, wenige Tage bis einige Wochen betragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.