Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen am Standort Bürgeramt Wasserstadt
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Wasserstadt
- Hugo-Cassirer-Str. 48 , 13587 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-8420
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Ashdodstr.
- 139
- N39
-
Hugo-Cassirer-Str.
- M36
-
Spandauer-See-Brücke
- M36
-
Goltzstr./Rauchstr.
- 139
- N39
- M36
-
Mertensstr./Goltzstr.
- 139
- N39
-
Ashdodstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen
Selbstbedienungsterminal für Pass- und Ausweisdokumente (SST)
- Das Bürgeramt Wasserstadt bietet den Service des SST an. Vor Ort können biometrische Fotos für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheine (außer für Internationale Führerscheine) und dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie Fingerabdrücke und die Unterschrift geleistet werden. Die Nutzungsgebühr für die Erstellung eines digitalen Fotos beträgt 4,17 Euro.
- Das Foto kann nicht zur weiteren Verwendung ausgehändigt oder digital übermittelt werden.
- Das SST kann u.U. einen Fotografen nicht ersetzen (bspw. bei körperlichen Einschränkungen, notwendigen Belichtungen, bei Reflexionen).
- Die Mindestgröße beträgt 135 cm.
- An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen
Die Meldebehörde ist verpflichtet, auf Antrag oder von Amts wegen, die im Melderegister gespeicherten Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen, sofern der Anlass dafür gegeben ist.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie festellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie festellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
-
Ihre Daten im Melderegister sind unrichtig oder unvollständig
Sie können nur die Daten berichtigen lassen, die Sie selbst betreffen. Für andere Personen können Sie den Antrag nicht stellen. - Der Meldebehörde müssen die richtigen Daten bekannt sein oder bekannt gegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Berichtigung von Daten im Melderegister
Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. -
Dokumente, aus denen sich die richtigen Daten ergeben
Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben. -
Identitätsnachweis
Ggf. ist die Vorlage eines Identitätsnachweises im Einzelfall erforderlich: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Umfang der Berichtigung, wenige Tage bis einige Wochen betragen.