Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen am Standort Bürgeramt Wasserstadt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Information - ab 1. Mai 2025 wird das Passbild digital erstellt!

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen nur noch Lichtbilder in digitaler Form akzeptiert.

Die biometrischen Passbilder dürfen dann nicht mehr in Papierform verwendet werden.

Bürgerinnen und Bürger haben ab dem 01.05.2025 die Möglichkeit Ihre Passbilder beim Bürgeramt vor Ort gegen eine Gebühr von 6 EUR oder bei einem zertifizierten Fotografen oder einer Fotografin erstellen zu lassen. Das Lichtbild wird dann in einer sicheren Cloud an das Bürgeramt übermittelt.

14. Mai: Aktionstag „Terminfreie Zeiten in Berlins Bürgerämtern“

Am Mittwoch, den 14. Mai 2025 wird es in neun von zwölf Bezirken einen Aktionstag mit terminfreien Zeiten geben. Bürgerinnen und Bürger, die Behördendienstleistungen rund um den Reisepass und den Personalausweis in Anspruch nehmen wollen, können an diesem Tag ohne vorherige Terminbuchung während der Öffnungszeiten zu einem Bürgeramt in ihrem Bezirk gehen.

Das Angebot am Aktionstag gilt zunächst ausschließlich für Pass- und Ausweisangelegenheiten. Zudem wird am 14. Mai die sogenannte Allzuständigkeit der Berliner Bürgerämter ausgesetzt. Das heißt: Berlinerinnen und Berliner können an diesem Tag nur in dem Bezirk aufs Bürgeramt gehen, in dem sie auch gemeldet sind.

Alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Spandau's können daher am 14.05.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr für Pass- und Ausweisangelegenheiten in ihren Spandauer Bürgerämtern ohne Termin erscheinen.

Da keine festen Termine vereinbart werden, ist mit eventuellen Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten deswegen um Verständnis.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich gegen eine Gebühr von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.

  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Berichtigung von Daten beantragen

Die Meldebehörde ist verpflichtet, auf Antrag oder von Amts wegen, die im Melderegister gespeicherten Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen, sofern der Anlass dafür gegeben ist.

Verfahrensablauf
1. Beantragen Sie die Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten, wenn Sie festellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet.
2. Die Meldebehörde prüft Ihren Antrag und berichtigt oder vervollständigt Ihre Daten. Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie informiert.
3. Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Ihre Daten im Melderegister sind unrichtig oder unvollständig
    Sie können nur die Daten berichtigen lassen, die Sie selbst betreffen. Für andere Personen können Sie den Antrag nicht stellen.
  • Der Meldebehörde müssen die richtigen Daten bekannt sein oder bekannt gegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Berichtigung von Daten im Melderegister
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
  • Dokumente, aus denen sich die richtigen Daten ergeben
    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.
  • Identitätsnachweis
    Ggf. ist die Vorlage eines Identitätsnachweises im Einzelfall erforderlich: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass für deutsche Staatsangehörige oder Nationalpass oder Passersatzpapiere oder Reisepass für ausländische Staatsangehörige.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit kann, abhängig vom Umfang der Berichtigung, wenige Tage bis einige Wochen betragen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Diese Dienstleistung erhalten Sie in allen Berliner Bürgerämtern.