Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Heilerziehungspfleger/in am Standort Lageso - Turmstraße

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Контакт

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Lageso - Turmstraße
  • Turmstr. 21/Haus A ,  10559 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
  • Тел.: (030) 90229-0
  • Факс: -

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Heilerziehungspfleger/in

Die staatliche Anerkennung erhält auf Antrag, wer die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger einschließlich einer integrierten Praxisausbildung mit einer Regelausbildungszeit von sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule für Heilerziehungspflege im Land Berlin mit der staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Die staatliche Anerkennung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger".

Передумови

  • Erfolgreich in Berlin abgelegte staatliche Prüfung als Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger

Необхідні документи

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (in Kopie)
  • Ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs bestätigt wird (Original)
    (nicht älter als drei Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das direkt vom Bundesamt für Justiz an das LAGeSo gesandt wird.
    • Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

збори

85,00 Euro

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nur vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin erteilt.