Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen oder Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben am Standort Personalstelle

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Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Verbeamtung für Lehrkräfte beantragen oder Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben

Das Land Berlin verbeamtet seit 2004 erstmals wieder Lehrkräfte. Wenn Sie verbeamtet werden möchten, müssen Sie dies beantragen. Wer die Verbeamtung ablehnt, kann eine Erklärung zum Nachteilsausgleich abgeben.

Das Antragsverfahren richtet sich an die angestellten Lehrkräfte, Schulleiter/-innen sowie Seminarleiter/-innen, die im Schuljahr 2022/2023 unbefristet und ungekündigt im öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin tätig waren und die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis oder geben Sie eine Erklärung zum Nachteilsausgleich ab.

2. Speichern Sie sich den Antrag bzw. die Erklärung als pdf-Datei auf Ihrem Gerät.

3. Ihre Eingabe wird von der Personalstelle bearbeitet, die auf Ihre Unterlagen in der Personalakte zurückgreifen wird.

4. Im Falle eines Antrags auf Verbeamtung wird die Personalstelle unaufgefordert auf Sie zukommen und Sie auffordern, ein qualifiziertes (erweitertes) Führungszeugnis einzuholen und sich bei einem Arzt / einer Ärztin zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung vorzustellen. Beide Nachweise müssen der Personalstelle vorgelegt werden.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind angestellte Lehrkraft im Land Berlin
    Das Gesetz findet Anwendung auf:
    • angestellte Lehrkräfte,
    • angestellte Seminarleiterinnen und Seminarleiter,
    • angestellte stellvertretende Seminarleiterinnen und stellvertretende Seminarleiter
  • Anstellung im Schuljahr 2022/2023
    Sie waren im Schuljahr 2022/2023:
    • unbefristet und ungekündigt im öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin beschäftigt
    oder
    • beurlaubt
    oder
    • wurden nach einer gesetzlichen Regelung, wie z.B. nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, freigestellt.
  • Befähigung in der Laufbahnfachrichtung Bildung
    Sie haben eine Befähigung für einen der in der Laufbahnfachrichtung Bildung eingerichteten Laufbahnzweige des Schuldienstes (nach § 1 Abs. 2 Nummer 1 i.V.m. § 2 Nummer 1 bis 6 der Bildungslaufbahnverordnung)
  • Altersgrenze bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres
    • Die Einstellung von angestellten Lehrkräften in ein Beamtenverhältnis darf bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres erfolgen (abweichend von § 8a Abs. 1 S. 1 Landesbeamtengesetz)
    • Für angestellte Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahrs 2022/2023 das 52. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben, kann die Einstellung in das Beamtenverhältnis ausnahmsweise bis zum 31. Juli 2023 erfolgen.
  • Staatsangehörigkeit
    Die Verbeamtung setzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz voraus.
  • Positive gesundheitliche Prognose
    Die Verbeamtung setzt eine ärztliche Untersuchung mit einer positiven gesundheitlichen Prognose voraus. Das Untersuchungsergebnis darf zum Zeitpunkt der Ernennung nicht älter als sechs Monate sein. Für die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung von einer bzw. einem der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) angehörigen Ärztin oder Arzt werden Sie zu gegebener Zeit von der Personalstelle schriftlich informiert und erhalten zusätzlich Unterlagen (z.B. Anschreiben an die begutachtende Ärztin/den begutachtenden Arzt, Formular zur Anamnese und gutachterliche Stellungnahme), die Sie zum Untersuchungstermin mitnehmen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis bzw. Erklärung zum Nachteilsausgleich
  • Weitere Unterlagen
    Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird die Personalstelle Sie im Einzelfall darum bitten, diese Unterlagen beizubringen: Dazu gehört z.B. das Gutachten im Ergebnis Ihrer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller nicht bekannt ist.

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