Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden am Standort Umwelt- und Naturschutzamt

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Hinweise zur Anschrift des Standorts

Das Umwelt und Naturschutzamt befndet sich in der 6. Etage.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Artenschutz - Besonders geschützte Tiere anmelden/abmelden/ummelden

Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie das Tier zu Beginn der Haltung anmelden, nach Beendigung der Haltung abmelden oder Änderungen mitteilen.

Voraussetzungen

  • Wirbeltier der besonders geschützten Arten
    mit einem Kreuz (+) bezeichnete Arten in Anlage 1, Spalte 2 der BArtSchV
  • Legale Herkunft und rechtmäßiger Erwerb der geschützten Tierart
  • Beginn der Haltung
    Bei Beginn der Haltung muss das Tier unverzüglich angemeldet werden.
  • Ende der Haltung
    Melden Sie das Tier ab bei Tod, Verkauf, Entweichen oder Diebstahl.
  • Änderung von Daten
    Machen Sie eine Änderungsmitteilung, zum Beispiel bei einer vorübergehenden Änderung des Aufenthaltsortes des Tieres oder für die Änderung der Halterdaten (beispielsweise Adressänderungen, falls Sie umziehen).

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung, Abmeldung oder Änderungsmitteilung eines besonders geschützten Wirbeltieres
    Online möglich; oder Sie machen eine formlose schriftliche Anzeige per Post oder per E-Mail.
    (unter "Formulare")
  • Angaben zum Tier
    Die jeweilige Anzeige muss Angaben über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib,
    Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten.
  • Nachweis über die legale Herkunft
    Je nach Fall bezieht sich dieser Nachweis auf folgende Angaben:
    • Zu- oder Abgangsdaten (einschließlich Tod)
    • Angaben über Art, Alter, Geschlecht, Standort und Verwendungszweck
    • Angaben zur Herkunft (z.B. Vermarktungsgenehmigung, Kaufvertrag, oder Zuchtbelege)
    • Angaben zu den Elterntieren
    • Angaben zur Kennzeichnung
    • Ggf. Angaben zur rechtmäßige Einfuhr (Einfuhrgenehmigung)
  • Ggf. aussagefähige Fotos
    Fotos sind vorzugsweise digital einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass sie aussagefähig sind. Für lebende Tiere sind die Vorgaben zur Kennzeichnung in der Bundesartenschutzverordnung zu berücksichtigen (die Fotodokumentation ist zum Beispiel für bestimmte Landschildkröten zulässig).
  • Ggf. weitere Angaben zur Nämlichkeitsprüfung
    Gibt es Zweifel daran, dass die vorgelegten Nachweise oder Dokumente und das im Antrag genannte Exemplar identisch sind, müssen weitere Nachweise vorgelegt werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden im jeweiligen Bezirk.

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