Wasser - Befreiung/Beschränkung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung beantragen am Standort Abteilung Betriebe und Strukturpolitik

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Kontakt

  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Abteilung Betriebe und Strukturpolitik
  • Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Wasserversorgung
  • Tel.: (030) 9013 - 8547
  • Fax: (030) 9013 - 7567

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Wasser - Befreiung/Beschränkung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung beantragen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Berlin auf denen mehr als 150 m³ Wasser verbraucht werden, sind verpflichtet ihre Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Der gesamte Wasserbedarf ist auf diesen Grundstücken aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe zu decken. Eine Befreiung oder Beschränkung von diesem Gesetz kann auf Antrag vorgenommen werden. Nach erfolgter positiver Prüfung des Antrages erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Bescheid über die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung.

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie den Antrag auf Befreiung/Beschränkung vom Anschluss- und Benutzungszwang.
  2. Der Antrag wird geprüft, ggf. werden Sie für Rückfragen kontaktiert. Es folgt die Erteilung des Bescheids.
  3. Versand des Bescheids an die Antragstellerin oder den Antragsteller und Versand einer Kopie an die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung (Wasserbehörde) und an die Berliner Wasserbetriebe.
  4. Stellen Sie einen Antrag auf Brunnenbau bei der für Umwelt zuständige Senatsverwaltung.

Hinweise
  • Jede Änderung der Voraussetzungen muss der Senatsverwaltung für Betriebe unverzüglich angezeigt werden.
  • Der Bescheid der Senatsverwaltung für Betriebe kann jederzeit widerrufen werden.
  • Verstöße können durch das zuständige Bezirksamt mit Hilfe von Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
  • Für Grundstücke mit Eigenversorgungsanlagen, die vor dem in Kraft treten des Anschluss- und Benutzerzwangs genehmigt wurden, bestehen Übergangsregeln.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Sie sind Grundstückseigentümerin oder -eigentümer
    oder Erbbauberechtigte, Nießbrauchberechtigte oder ähnlich zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte
  • Auf dem/den Grundstück/en wird mehr als 150 m³ Wasser pro Jahr verbraucht
    das/die Grundstücke/e befinden sich in Berlin

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung/Beschränkung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung
    Online möglich; oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post mit der Angabe der Fördermenge an Wasser in Kubikmeter pro Jahr
    • Für den Online-Antrag: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, JPEG oder PNG bereit. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
  • Grundbuchauszug oder Nachweis in anderer geeigneter Form über die Eigentümerschaft
    andere geeignete Formen sind:
    • Teilungserklärung
    • bei Eigentum des Landes Berlin Auszug aus dem Liegenschaftskataster
    • Vollmacht, falls die Antragstellung durch einen vom Grundstückseigentümer oder von den Grundstückseigentümern beauftragten Dritten gestellt wird
  • Vollmacht
    falls die Antragstellung nicht durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer persönlich vorgenommen wird

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

2-4 Wochen

Chat

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