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Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern в месте Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen
большая карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen
- Breite Str. 24A-26 , 13187 Berlin
- Тел.: (030) 115
- Факс: (030) 90295-2672
- Форма обратной связи
- Домашняя страница
- Zuständigkeiten
Zugang mit Kinderwagen und für Rollstuhlfahrer über die Neue Schönholzer Straße 35.
Время работы
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8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
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Вторник
-
8:30 - 13:00 (nur nach Terminvereinbarung)
-
Четверг
-
13:00 - 18:00 (nur nach Terminvereinbarung)
Hinweis für Terminkunden
Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.
Транспорт
-
S-Bahn
-
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
- S26
-
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S85
-
S Schönholz
- S1
- S25
- S85
-
S+U Pankow
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U-Bahn
-
S+U Pankow
- U2
-
U Vinetastr.
- U2
-
S+U Pankow
-
Bus
-
Berlin, Rathaus Pankow
- 250
- 255
- 155
-
Wilhelm-Kuhr-Str.
- 255
-
Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
Berlin, Rathaus Pankow
-
Tram
-
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
Bürgerpark Pankow
- M1
-
Pankow Kirche
- M1
- 50
-
Berlin, Rathaus Pankow
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie bei einer Urkundenbestellung:Bezieht sich Ihr Anliegen auf einen Personenstandsfall des laufenden Jahres, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Register.
Aktuelle Sterbefälle des laufenden Jahres: Sterberegister
Neugeborene im laufenden Jahr: Geburtenregister
Anmeldung/Durchführung der Eheschließung: Eheregister
Die Urkundenstelle ist für Altvorgänge bis zum Vorjahr (2024) zuständig.
- Sie haben in der Urkundenstelle auch die Möglichkeit, Termine für Erklärungen zur Namensführung, z. Bsp. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder Wiederannahme eines Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe, wenn diese Ehe in Deutschland geschlossen wurde, zu vereinbaren. Des Weiteren können Termine für bspw. Erklärungen zur Reihenfolge der Vornamen, namensrechtliche Erklärungen für Kinder nach Beurkundung der Geburt, Erklärungen für Spätaussiedler und ggf. nach Einbürgerung oder Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen vereinbart werden.
Wir danken für Ihr Verständnis
Варианты оплаты
- Barzahlung
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Требования
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Mehrere Vornamen
Die erklärende Person führt mehrere Vornamen. -
Alter der erklärenden Person
Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).
Erforderliche Unterlagen
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Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. -
Geburtsurkunde
Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Гонорары
- 12,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
- Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
- Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.