Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern am Standort Standesamt Treptow-Köpenick

Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Standesamt Treptow-Köpenick
- Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-2400
- E-Mail: standesamt@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Dienstag
-
08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Mittwoch
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
-
Donnerstag
-
14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen -
Freitag
-
08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Treptow: 166, 167, 265 Alt-Treptow: 166, 167, 265
- Sbahn
-
- Plänterwald: S8, S9 Treptower Park: S8, S9, S41, S42
- S-Bahn
-
-
0.7km
S Plänterwald
- S8
- S85
- S9
-
1.7km
S Treptower Park
- S42
- S8
- S85
- S9
- S41
-
1.7km
S Betriebsbahnhof Rummelsburg
- S3
-
1.7km
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
-
1.9km
S Baumschulenweg
- S45
- S46
- S47
- S8
- S85
- S9
-
2km
S Rummelsburg
- S3
-
0.7km
S Plänterwald
- Bus
-
-
0.1km
Bulgarische Str.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.1km
Rathaus Treptow
- 265
-
0.4km
Alt-Treptow
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.5km
Neue Krugallee/Dammweg
- 265
-
0.6km
S Plänterwald
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
0.6km
Köpenicker Landstr./Dammweg
- 165
- 166
- 377
- N60
- N65
- N77
-
0.7km
Berlin, Tunnelstr.
- M43
- 347
-
0.7km
Klingerstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.9km
Dammweg/Bergaustr.
- 377
- N77
-
0.9km
Rethelstr.
- 165
- 166
- 265
- N60
- N65
-
0.1km
Bulgarische Str.
- Tram
-
-
1.2km
Heizkraftwerk Klingenberg
- 21
-
1.3km
Gustav-Holzmann-Str.
- 21
-
1.5km
Köpenicker Chaussee/Blockdammweg
- 21
-
1.6km
Kosanke-Siedlung
- 21
-
1.9km
S Rummelsburg
- 21
-
1.2km
Heizkraftwerk Klingenberg
- Fähre
-
-
1.6km
Wilhelmstrand
- F11
-
1.6km
Berlin, Baumschulenstr./Fähre
- F11
-
1.6km
Wilhelmstrand
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.
Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.
Ihr Standesamt
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern
Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.
Voraussetzungen
-
Mehrere Vornamen
Die erklärende Person führt mehrere Vornamen. -
Alter der erklärenden Person
Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).
Erforderliche Unterlagen
-
Reisepass oder Personalausweis
Der erklärenden Person. -
Geburtsurkunde
Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. -
Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Gebühren
- 12,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
- Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
- Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.