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Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Maskenpflicht in allen Gebäuden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg

In den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen gilt nicht mehr die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.

Den Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes wird aber das Tragen mindestens einer medizinischen Maske empfohlen.

Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.

Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.

Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe am Hauseingang (Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-13 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung

Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.

Öffnungszeiten

Montag
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Warteraum befindet sich im Erdgeschoss (links).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Namensrechtliche Erklärung - Reihenfolge der Vornamen ändern

Führt eine Person mehrere Vornamen, kann sie die Reihenfolge dieser Vornamen durch eine entsprechende Erklärung beim Standesamt neu bestimmen (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Voraussetzungen

  • Mehrere Vornamen
    Die erklärende Person führt mehrere Vornamen.
  • Alter der erklärenden Person
    Ist die erklärende Person noch minderjährig, aber bereits über 14 Jahre alt, kann die Erklärung nur durch das Kind selbst abgegeben werden. Diese Erklärung bedarf der Zustimmung seines/seiner gesetzlichen Vertreter(s).

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
    Der erklärenden Person.
  • Geburtsurkunde
    Aus der die Führung mehrerer Vornamen hervorgeht.
    Wurde die erklärende Person im Ausland geboren, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Ggf. Eheurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde
    Ist die erklärende Person verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erforderlich.
    Wurde die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich.
  • Dolmetscher
    Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Namenserklärung
  • 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Abgegeben werden kann die Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes. Wirksam wird die Namenserklärung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Geburt der erklärenden Person beurkundet wurde und das das Geburtenregister führt.
  • Wurde die Geburt nicht in einem deutschen Register beurkundet, ist das Standesamt zuständig, das das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der Person führt.
  • Gibt es auch dieses nicht, ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig.