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Gewerbelegitimationskarte beantragen am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
Поштова адресаBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
- Тел.: (030) 90299-4660
- Факс: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Вівторок
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
середа
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Keine Sprechstunde
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Четвер
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
п'ятниця
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
U-Bahn
-
Bus
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Додаткова інформація щодо місця перебування
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbelegitimationskarte beantragen
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen. Die Gewerbelegitimationskarte benötigen Sie z.B. bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Ausland.
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Verfahrensablauf:
1. Sie beantragen die Gewerbelegitimationskarte bei der zuständigen Behörde.
2. Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre persönliche Zuverlässigkeit.
3. Die Karte wird Ihnen nach Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgestellt.
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Verfahrensablauf:
1. Sie beantragen die Gewerbelegitimationskarte bei der zuständigen Behörde.
2. Die Behörde prüft Ihren Antrag und Ihre persönliche Zuverlässigkeit.
3. Die Karte wird Ihnen nach Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgestellt.
Передумови
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Angemeldetes Gewerbe
Sie müssen ein Gewerbe in Berlin betreiben. -
Persönliche Zuverlässigkeit
Sie müssen persönlich zuverlässig sein und diese mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.
Необхідні документи
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Antrag
Der Antrag kann formlos in Textform gestellt werden. Neben den persönlichen Angaben zur Person werden auch Angaben zur beabsichtigte Tätigkeit und dem Zielland benötigt. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. Aufenthaltstitel, wenn die antragstellende Person nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
збори
40,00 bis 500,00 Euro je Aufwand
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
ca. 1 Woche
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte ist bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt zu stellen.