Konzession - Erteilung Mietwagengenehmigung beantragen
Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Mietwagen. Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig zwei Jahre.
1. Beantragen Sie der Erteilung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Post.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.
4. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.
- Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss die Erteilung einer Mietwagengenehmigung beantragen.
- Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Mietwagengenehmigung stellen (unter "Weiterführende Informationen").
1. Beantragen Sie der Erteilung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Post.
2. Der Fachbereich prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Den Bescheid zu Ihrem Antrag erhalten Sie als Brief per Post an die Unternehmeranschrift.
4. Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post an die Unternehmeranschrift.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Betriebssitz innerhalb von Berlin
-
Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird grundsätzlich durch Ablegung einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Gesellschaften (z.B. GmbH) muss der verantwortliche Vertreter der Gesellschaft die fachliche Eignung nachweisen.
- Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich alle Gesellschafter die fachliche Eignung nachzuweisen.
-
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist vom Antragsteller ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. -
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers bzw. Unternehmens ist die Vermögensübersicht auszufüllen.
- Bei Kapitalgesellschaften sind die Eintragungen durch einen Steuerberater bestätigen zu lassen.
- Die Vorlage von Bargeld ist als glaubhafter Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht geeignet.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherung / Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen
Bitte versenden Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen per Post senden oder werfen Sie die Schriftstücke in den Hausbriefkasten (Friedrichstr. 219, 10969 Berlin oder Puttkamer 16-18, 10969 Berlin). -
Vermögensübersicht
(unter "Formulare")
Vermögensübersicht und vollständiger Kontoauszug für den letzten abgeschlossenen Monat - Personalausweis oder Pass (ggf. Anmeldebestätigung)
-
Nachweis der fachlichen Eignung (Original und Kopie)
Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen. -
Auskunft in Steuersachen
Auskunft in Steuersachen über die steuerliche Zuverlässigkeit des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und ggf. des Finanzamtes Ihres Wohnortes, wenn dieser außerhalb von Berlin liegt. -
Bescheinigung der BG Verkehr
Bescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, 22765 Hamburg) über die Voranmeldung zur ordnungsgemäßen Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung. - Bescheinigung der Krankenkasse / Sozialversicherung
-
Führungszeugnis
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
- Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "9" - ggfs. auch für die zur Führung bestellte(n) Personen.
- Verwendungszweck: Konzession PBefG – IV D 21 - zu senden an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin, Puttkamer Str. 16-18 in 10969 Berlin
-
Gebührenquittung Führungszeugzeugnis / Gewerbezentralregisterauszug
Gebührenquittung des Bürgeramtes über das beantragte Führungszeugnis und über die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -
Nachweis des Betriebssitzes
- Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
- bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
- ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
-
Nachweis über KFZ-Stellplätze
Wegen der bestehenden Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist bei Beantragung von mehr als einem Mietwagen für jedes Fahrzeug ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes nachzuweisen. Diese müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein.
- Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung.
-
Nur bei Unternehmen, die in das Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister einzutragen sind:
- Beglaubigte Abschrift der Eintragung – Gesellschaftsvertrag und Anmeldung zur Eintragung/Änderung im Handelsregister
- Bei GmbH: zusätzlich eine Liste der Gesellschafter
- Unterlagen zum Nachweis der/des Beschäftigungsverhältnisse/s der zur Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en
- Bescheinigung des Bezirksamtes über die Gewerbe-Anmeldung
Formulare
Gebühren
- 60,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
- 30,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
- zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 2 Abs. 1 Nr. 4 - Genehmigungspflicht
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 49 - Verkehr mit Mietwagen
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3a - Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Ca. 3 Monate (bei Vollständigkeit der Unterlagen)
Weiterführende Informationen
- Hinweise zur Antragstellung im Mietwagenverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweise zu den Anlagen zum Antrag (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationsblatt Eventverkehr (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Informationen Ersatz bzw. Werkstattmietwagen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Hinweisblatt Scheinselbstständigkeit (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Sach- und Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr (IHK Berlin)
- Gesetzliche Unfallversicherung (BG Verkehr)
- Konzession für Mietwagen (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
- Konzession - Erneuerung/Erweiterung Mietwagengenehmigung beantragen (wenn Sie im Besitz einer gültigen Genehmigung sind, die bald abläuft) (Dienstleistung)
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erbracht werden.