Grundstück - Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuelle Information zum IT-Ausfall in der Berliner Verwaltung

Stand: 07. Oktober 2026
Aufgrund eines Hackerangriffs auf die IT-Systeme des Landes Berlin sind zentrale Fachverfahren derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Dies betrifft auch die zuständigen Senatsverwaltungen, die diese Verfahren betreiben und warten. Dadurch können aktuell einige Dienstleistungen der Berliner Verwaltung nur eingeschränkt angeboten werden.
Eingeschränkte Möglichkeiten im Liegenschaftskataster
• Fortführungen der Katasterdaten (z. B. Zerlegung von Flurstücken, Grenzherstellungen, Verschmelzungen) sind möglich, allerdings können aktuell keine Veränderungen an das Grundbuch übermittelt werden.
• Übernahme von Gebäudevermessungsschriften kann nur eingeschränkt erfolgen.

Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung arbeitet mit Hochdruck daran, die IT-Systeme wiederherzustellen und die Fachverfahren so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Sobald sich der Sachstand ändert, werden wir Sie umgehend informieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen und danken für Ihre Geduld.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang über die Rampe an der rechten Gebäudeseite

Öffnungszeiten

  • Montag

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      15:00-18:00 Uhr
      nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung beantragen

Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Mit einer Rückverfolgung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind, beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem historischen Flurstück entsprechen.

Für die Darstellung der Ergebnisse können verschiedene Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel
  • der eingetragene Umriss des Grenzverlaufes von alten Flurstücken in aktuellen Flurkarten
  • oder Kopien von historischen Flurkarten (sofern vorhanden), aus denen die alten Flurstücksgrenzen erkennbar sind.
  • In der Regel wird eine tabellarische Auflistung der Flurstücksentwicklung mit Untergangsdaten erstellt, ähnlich einem Stammbaum.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung
    Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
    • Für den Online-Antrag: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Aktuelle Flurstücksbezeichnung
    Bei der Angabe eines aktuellen Flurstücks wird eine Flurstücksentwicklung bis zum angegebenen historischen Datum erstellt.
  • Historische Flurstücksbezeichnung
    Bei der Angabe eines historischen Flurstücks wird eine Flurstücksentwicklung bis zur aktuellen Situation erstellt.
  • ggf. Unterlagen, zur Identifizierung der historischen Grundstückssituation
    z.B. alte Pläne oder Sie verdeutlichen den Grund der Rückverfolgung (z.B. die Eintragung einer Belastung im Grundbuch)

Gebühren

32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde
Der Zeitaufwand richtet sich nach dem Bearbeitungsumfang.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Je nach Aufwand, circa 2-8 Wochen.