Grundstück - Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss

Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite

Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)

Hinweise zu Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
  • S-Bahn

    • S Zehlendorf: S1

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Rathaus Zehlendorf, Bauteil E

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Grundstück - Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung beantragen

Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Mit einer Rückverfolgung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind, beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem historischen Flurstück entsprechen.

Für die Darstellung der Ergebnisse können verschiedene Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel
  • der eingetragene Umriss des Grenzverlaufes von alten Flurstücken in aktuellen Flurkarten
  • oder Kopien von historischen Flurkarten (sofern vorhanden), aus denen die alten Flurstücksgrenzen erkennbar sind.
  • In der Regel wird eine tabellarische Auflistung der Flurstücksentwicklung mit Untergangsdaten erstellt, ähnlich einem Stammbaum.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Rückverfolgung der Flurstücksentwicklung
    Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
    • Für den Online-Antrag: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
  • Aktuelle Flurstücksbezeichnung
    Bei der Angabe eines aktuellen Flurstücks wird eine Flurstücksentwicklung bis zum angegebenen historischen Datum erstellt.
  • Historische Flurstücksbezeichnung
    Bei der Angabe eines historischen Flurstücks wird eine Flurstücksentwicklung bis zur aktuellen Situation erstellt.
  • ggf. Unterlagen, zur Identifizierung der historischen Grundstückssituation
    z.B. alte Pläne oder Sie verdeutlichen den Grund der Rückverfolgung (z.B. die Eintragung einer Belastung im Grundbuch)

Gebühren

32,00 Euro: je angefangene halbe Stunde
Der Zeitaufwand richtet sich nach dem Bearbeitungsumfang.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Je nach Aufwand, circa 2-8 Wochen.