Baukammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure/innen beantragen

Im Bauwesen tätige Ingenieure und Ingenieurinnen mit ausreichender praktischer Berufserfahrung sind bauvorlageberechtigt. Durch die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten der Baukammer Berlin verfügen Ingenieure und Ingenieurinnen über den benötigten Nachweis. Für in Berlin tätige Ingenieure und Ingenieurinnen ist eine Mitgliedschaft in der Baukammer Berlin verpflichtend

Bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. Solche Bauvorlagen sind beim Einreichen von Bauanträgen abzugeben. Die Bauaufsicht überprüft, ob Ingenieure und Ingenieurinnen in der Liste der Bauvorlageberechtigten der Baukammer Berlin eingetragen sind und damit die Berechtigung haben, Bauvorlagen zu erstellen und einzureichen.

Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste Bauvorlageberechtigten bauvorlageberechtigt, solange bestimmte Nachweise der Baukammer vorgelegt werden können.

Voraussetzungen

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
    Studium der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens
  • Mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit
    auf dem Gebiet Gebäudeplanung nach Studienabschluss

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten
  • Anlage Referenz- / Objektliste zum Antrag
    (ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Urkunde und Zeugnis zum Abschluss des Studiums (Kopie)
    Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums des Bauingenieurwesens
  • Bauanträge und Entwurfsunterlagen (im Original oder als Kopie)
    Bauanträge für mindestens zwei Gebäude mit den dazugehörigen eigenständig erstellten Entwurfsunterlagen mit Genehmigungsvermerken und den entsprechenden Baugenehmigungen aus einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren (jedoch ohne Fachplanung)
  • Bescheinigung über die eigenständig erbrachten Planungsleistungen durch Bauvorlageberechtigte
    • Bescheinigungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers oder des bauvorlageberechtigten Arbeitgebers zu der Planung bzgl. der Leistungsphasen 1-5 gemaß § 33 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
    • Die bescheinigende Person muss bestätigen können, dass die Antragstellerin/der Antragsteller die entsprechenden Planungsleistungen unter ihrer Leitung erbracht hat.

Gebühren

100,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Unterlagen zu entscheiden; die Baukammer Berlin kann die Frist gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragsteller einmal um bis zu zwei Monate verlängern.

Weiterführende Informationen

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