Waffen - zur Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel anmelden

Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab. Mit dem Nachweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen. Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.

Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

Theoretischer und praktischer Teil der Prüfung
  • Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnisse der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen, sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
  • Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
  • Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.

Verfahrensablauf
  1. Sie beantragen die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden in der Regel von der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde zur Prüfung angemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.
  2. Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
  3. Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  4. Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK.

Voraussetzungen

  • (Vor-) Anmeldung zur Prüfung
    In der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder voranmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ggf. Mitteilung der für die Waffenhandelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Gebühren

200,00 Euro bis 350,00 Euro

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren.
  • Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung.

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