eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt Klosterstraße - Abholung von Dokumenten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Klosterstraße - Abholung von Dokumenten
- Klosterstraße 71 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23449
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
In der Tiefgarage des Gebäudes befinden sich zwei Behindertenparkplätze. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich. Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen.
Öffnungszeiten
-
-
08.00-15.00 Uhr
-
Dienstag
-
08.00-15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
07.00-14.30 Uhr
-
Donnerstag
-
10.30-15.00 Uhr
15.30-18.00 Uhr -
Freitag
-
07.00-14.30 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Die Abholung fertiggestellter Dokumente ist montags bis freitags innerhalb der entsprechenden Öffnungszeiten des Bürgeramts ohne Wartenummer und Termin direkt bei der Dokumentenausgabe möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu einer Wartezeit kommen kann, wenn vor Ihnen bereits Abholungen stattfinden.
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
Jüdenstr.
- 248
- 300
-
Nikolaiviertel
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
-
Littenstr.
- 248
- 300
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- 300
-
Jüdenstr.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Ab dem 3. März 2026 befindet sich das Bürgeramt im Erdgeschoss.Sonstige Hinweise zum Standort
Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen
Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Voraussetzungen
-
Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
- Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").
Erforderliche Unterlagen
-
ggf. gültiges Identitätsdokument
Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten -
Bei Vertretung: Vollmacht
Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten