eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Veränderte Öffnungszeiten am 28.01.2026 und 29.01.2026

Die Bürgerämter Rathaus Spandau und Staaken Center sind aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung am 28.01.2026 nur vormittags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 13:15 Uhr und am 29.01.2026 nur nachmittags in der Zeit von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Der Standort Bürgeramt Wasserstadt ist am 29.01.2026 ganztägig geschlossen.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
      12:30-15:00 Uhr (ohne Termin)
  • Dienstag

      07:30-12:00 Uhr (ohne Termin)
      12:30-14:00 Uhr (ohne Termin)
  • Mittwoch

      09:30-13:15 Uhr (ohne Termin)
      14:00-18:00 Uhr (ohne Termin)
  • Donnerstag

      09:30-13:15 Uhr (ohne Termin)
      14:00-18:00 Uhr (ohne Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (ohne Termin)

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Die Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

  • An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.