eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt Weißensee - Abholung von Dokumenten

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-16.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-14.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09.30-18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00-13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Der Aufruf der Bürgerinnen und Bürger mit Termin erfolgt unter Angabe der Vorgangsnummer im Wartebereich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Die Pankower Bürgerämter bleiben vom 17. Dezember 2025 bis zum 19. Dezember 2025 aufgrund von Fortbildungsschulungen ganztägig geschlossen. Dies betrifft alle vier Standorte: Buch, Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee.

Die Dokumentenausgaben der Bürgerämter sind am 17. Dezember und 18. Dezember geöffnet, so dass eine Abholung von fertiggestellten Dokumenten (Pässe, Ausweise, Führerscheine) auch an diesen beiden Tagen möglich ist.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.