eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße - Abholung von Dokumenten

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Verkürzte Öffnungszeiten der Bürgerämter Friedrichshain-Kreuzberg

Aus organisatorischen Gründen öffnen am Freitag, den 19.06.2026 alle Bürgerämter im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nur von 08:00 bis 11:00 Uhr!.

Bürgeramt in der Yorckstraße aktuell nicht barrierefrei!

Wegen einer Störung an beiden Aufzügen ist das Bürgeramt in der Yorckstraße bis auf weiteres nicht barrierefrei erreichbar!

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-18:00 Uhr
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr
  • Donnerstag

      08:00-14:00 Uhr
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

3. Etage

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen abholen

Sie haben die Ausstellung einer eID-Karte beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihre neue eID-Karte fertig und kann abgeholt werden.

Die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit machen
Bei der Beantragung der eID-Karte im Bürgeramt haben Sie den PIN-Brief erhalten. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihre eID-Karte persönlich ab.
    • Falls Sie Ihre eID-Karte nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen (unter "Formulare").

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. gültiges Identitätsdokument
    Pass, Passersatz oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card der/des Bevollmächtigten
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes die eID-Karte für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Bürgeramt, bei dem Sie die eID-Karte beantragt haben.