Sicherheitsüberprüfung beim Geheimschutz in der Wirtschaft am Standort Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung

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  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
  • Abteilung Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsordnung
  • Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin
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  • Geheimschutz
  • Tel.: (030)9013 - 7421
  • Fax: (030) 9013 - 7412

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Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Sicherheitsüberprüfung beim Geheimschutz in der Wirtschaft

Als Unternehmen sollen Sie vom Land Berlin mit einer Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich betraut werden. Damit werden Sie Zugang zu Verschlusssachen haben. Sie als Verantwortliche des Unternehmens und diejenigen Ihrer Beschäftigten, die den Auftrag im sicherheitsrelevanten Bereich ausführen sollen, müssen zuvor einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.

Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.
Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer:
  • Zugang zu Versschlusssachen hat, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder
  • in dem Teil einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden sind.
Je nach Geheimhaltungsgrad gibt es drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen:
  1. einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
  2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM
  3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM

Die Überprüfung erfolgt auf Antrag Ihres Auftraggebers, das Verfahren ist zweistufig.
Die Sicherheitsüberprüfung muss alle 5 Jahre aktualisiert bzw. alle 10 Jahre wiederholt werden.

Verfahrensablauf:
Stufe 1: Unternehmensprüfung
  1. Der öffentliche Auftraggeber stellt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft in Berlin einen Antrag auf Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin mit der entsprechenden Sicherheitsstufe VS-VERTRAULICH, GEHEIM oder STRENG GEHEIM für ein Unternehmen, welches in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig werden soll.
  2. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft schließt mit dem Auftragnehmer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung.
  3. Das Unternehmen schlägt eine/n Sicherheitsbevollmächtige/n und eine/n Stellvertreter/in vor, welche ausschließlich im Unternehmen für die Überprüfung aller Beschäftigten und deren Belehrungen verantwortlich sind. Er/sie ist Ansprechpartner für die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung.
  4. Als erstes sind die für Stufe 1 genannten Nachweise (siehe „Erforderliche Unterlagen“) vom Unternehmen einzureichen.
  5. Nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung der Organe des Unternehmens (Gesellschafter/in, Geschäftsführer/in, Sicherheitsbevollmächtigte/r und Stellvertreter/in) wird das Unternehmen in die Geheimschutzbetreuung des Landes Berlin aufgenommen und erhält einen Sicherheitsbescheid. Die Unternehmensorgane werden zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades ermächtigt.
Stufe 2: Sicherheitsüberprüfung des eingesetzten Personals
  1. Im Anschluss wird das in dem sicherheitsrelevanten Bereich einzusetzende Personal des Unternehmens auf Antrag geprüft.
  2. Hier werden die für Stufe 2 genannten Nachweise (siehe „erforderliche Unterlagen“) benötigt.
  3. Nach erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung des einzusetzenden Personals erfolgt ebenfalls die Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen des jeweiligen Geheimhaltungsgrades.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Stufe 1: Unternehmensangaben
    (unter "Formulare")
  • Stufe 1: Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    je ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Stufe 1: Vorschlag zur Bestellung des/der Sicherheitsbevollmächtigten und des/der Vertreter/s/in
    (unter "Formulare")
  • Stufe 1: Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades
    (unter "Formulare"), zweifache Ausfertigung
    Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades für alle Unternehmensorgane und die oder den Sicherheitsbevollmächtigte/n und ihren/seinen Stellvertreter/in
  • Stufe 1: ggf. ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Stufe 1: ggf. Beiblätter Ehegatte/Lebenspartner
    (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
  • Stufe 1: ggf. Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
    (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
    für vor dem Stichtag (13.01.1972) Geborene
  • Stufe 2: Sicherheitserklärungen des entsprechenden Geheimhaltungsgrades
    (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
  • Stufe 2: ggf. Beiblätter Ehegatte/Lebenspartner
    (unter „Formulare“), zweifache Ausfertigung
  • Stufe 2: ggf. Antrag auf Feststellung einer evtl. Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (BStU)
    (unter "Formulare“), zweifache Ausfertigung
    für vor dem Stichtag (13.01.1972) Geborene

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 bis 9 Monate, je Stufe und je nach Geheimhaltungsgrad

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft ist für alle Unternehmen zuständig, unabhängig vom Firmensitz, die einen Auftrag für einen sicherheitsrelevanten Bereich des Landes Berlin erhalten haben. Liegt bereits eine Geheimschutzbetreuung eines anderen Bundeslandes oder des Bundes vor, so ist dieses Land oder der Bund für die Geheimschutzbetreuung zuständig. Eine Doppelbetreuung soll ausgeschlossen werden.

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