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Feuerwerk - Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk anzeigen в месте Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
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Почтовый адресBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
- Тел.: (030) 90299-4660
- Факс: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
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Время работы
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Вторник
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Среда
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Keine Sprechstunde
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Четверг
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Пятница
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Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Транспорт
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S-Bahn
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U-Bahn
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Bus
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
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Braillestr.
- M48
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Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
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Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
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Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Feuerwerk - Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) der Kategorien F1 und F2 ist dem zuständigen Ordnungsamt vorher anzuzeigen.
Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.
- Wenn Sie jährlich wiederkehrend Feuerwerk verkaufen wollen, reicht die einmalige Anzeige aus.
- Eine erneute Anzeige wird dann erforderlich, wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (z. B. Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen).
- Wenn Sie den Verkauf von Feuerwerk dauerhaft einstellen oder die Verkaufseinrichtung dauerhafte schließen, zeigen Sie dies dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich an.
- Sie zeigen den beabsichtigten Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) der Kategorien F1 und F2 rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit) dem örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
- Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft. Sie erhalten in der Regel keine Abschlussmitteilung.
Wer die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.
Требования
- Verkauf von Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 (Einzel- und Kleinfeuerwerke)
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Verantwortliche Personen
Für jede Verkaufseinrichtung muss eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen bestellt werden, die als Aufsichtspersonen für den Verkauf und/oder die Aufbewahrung tätig werden.
Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation zu bestellen. -
Verkauf innerhalb von ortsfesten Verkaufsräumen
Pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerk) der Kategorie F2 dürfen nur innerhalb von ortsfesten Verkaufsräumen verkauft werden. Ein Verkauf im Reise- oder Marktgewerbe ist verboten.
Erforderliche Unterlagen
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Vertriebsanzeige Feuerwerkskörper
(unter "Formulare")
Sie müssen Angaben zur Leitung der Verkaufsstelle/Filiale sowie zu verantwortlichen Personen machen.
- Die Anzeige muss vollständig ausgefüllt in Textform mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Ordnungsamt eingehen.
Гонорары
keine
Законодательная база
Дополнительная информация
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige ist bei dem Ordnungsamt zu erstatten, in dessen Bezirk sich die Verkaufseinrichtung örtlich befindet.