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Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Standort Ordnungsamt
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
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S+U Tempelhof
- S45
- S46
- S42
- S41
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S+U Tempelhof
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U-Bahn
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U Alt-Tempelhof
- U6
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U Kaiserin-Augusta-Str.
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S+U Tempelhof
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U Westphalweg
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U Alt-Tempelhof
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Bus
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Rathaus Tempelhof
- 184
- N6
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U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
- N6
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U Alt-Tempelhof
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- M46
- N7X
- N84
- 140
- 184
- N6
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Berlinickeplatz
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- N84
- 140
- M46
- N7X
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Albrechtstr./Manteuffelstr.
- 184
- 246
- N84
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U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
- N84
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Wenckebachstr.
- 170
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Berlin, Colditzstr.
- 170
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U Ullsteinstr./Ordensmeisterstr.
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- 170
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Felixstr.
- 246
- M46
- N7X
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Rathaus Tempelhof
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Regionalbahn
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S Südkreuz Bhf
- RE3
- RE4
- RE8
- RE5
- RB10
- RB14
- RE85
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Personen, denen als Inhaber:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
- einer Erlaubnis oder
- eines Befähigungsscheines oder
- einer Ausnahmebewilligung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke bei denen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 zum Einsatz kommen.
- Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) gilt die Anzeigepflicht nur in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
- Nur das Abbrennen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) ist ganzjährig ohne vorherige Anzeige gestattet.
- Als Berechtigte/r zeigen Sie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) bei den für den Abbrandort örtlich zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig vorher an.
- Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Sie erhalten eine Abschlussmitteilung mit Gebührenbescheid.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Voraussetzungen
-
Sie haben eine gültige Genehmigung nach Sprengstoffgesetz
Die anzeigende Person oder deren Stellvertreter muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, Befähigungsnachweises oder Ausnahmebewilligung sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige Abbrennen von Feuerwerk
(unter "Formulare")
- Die Anzeige ist vollständig ausgefüllt in Textform, spätestens 14 Tage vor dem Abbrandtag, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Anzeigevordruck!
- Wenn sich der Abbrandort in unmittelbarer Nähe zu einer Bundeswasserstraße (z.B. Spree, Müggelspree, Havel etc.), einer Eisenbahnanlage oder einem Flughafen befindet, muss das Feuerwerk der zuständigen Behörde 4 Wochen vorher angezeigt werden.
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild. -
Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung
Sie benötigen:
- eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
- einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
- eine gültige Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV.
-
Ortsskizze des Abbrennplatzes
Maßstabsgetreue Skizze (im Maßstab 1:100) des Abbrennplatzes, aus der die Abstände zu etwaigen Hindernissen im Umfeld des Feuerwerks (z. B. Bäume, Häuser etc.) erkennbar sind. -
Zustimmung des Flächeninhabers
Reichen Sie bitte die Zustimmung des Eigentümers der Abbrandfläche des Feuerwerkes ein. -
Nachweis Haftpflichtversicherung
Kopie der Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung
Formulare
Gebühren
30,00 - 100,00 Euro, je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeigen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen müssen Sie für Abbrandorte innerhalb Berlins bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt des Bezirksamtes einreichen.