Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
telefonische Erreichbarkeit:
Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Feuerwerk - Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Personen, denen als Inhaber:
- einer Erlaubnis oder
- eines Befähigungsscheines oder
- einer Ausnahmebewilligung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Dies gilt ganzjährig für Feuerwerke bei denen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, P1, P2, T1 oder T2 zum Einsatz kommen.
- Für Feuerwerke mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) gilt die Anzeigepflicht nur in der Zeit vom 02.01. bis zum 30.12.
- Nur das Abbrennen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1 (Kleinstfeuerwerk) ist ganzjährig ohne vorherige Anzeige gestattet.
- Als Berechtigte/r zeigen Sie das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) bei den für den Abbrandort örtlich zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig vorher an.
- Ihre Anzeige wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Sie erhalten eine Abschlussmitteilung mit Gebührenbescheid.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
Voraussetzungen
-
Sie haben eine gültige Genehmigung nach Sprengstoffgesetz
Die anzeigende Person oder deren Stellvertreter muss im Besitz einer gültigen sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, Befähigungsnachweises oder Ausnahmebewilligung sein.
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige Abbrennen von Feuerwerk
(unter "Formulare")
- Die Anzeige ist vollständig ausgefüllt in Textform, spätestens 14 Tage vor dem Abbrandtag, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Nutzen Sie bitte den hinterlegten Anzeigevordruck!
- Wenn sich der Abbrandort in unmittelbarer Nähe zu einer Bundeswasserstraße (z.B. Spree, Müggelspree, Havel etc.), einer Eisenbahnanlage oder einem Flughafen befindet, muss das Feuerwerk der zuständigen Behörde 4 Wochen vorher angezeigt werden.
-
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild.
-
Erlaubnis, Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung
Sie benötigen:
- eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
- einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
- eine gültige Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV.
-
Ortsskizze des Abbrennplatzes
Maßstabsgetreue Skizze (im Maßstab 1:100) des Abbrennplatzes, aus der die Abstände zu etwaigen Hindernissen im Umfeld des Feuerwerks (z. B. Bäume, Häuser etc.) erkennbar sind.
-
Zustimmung des Flächeninhabers
Reichen Sie bitte die Zustimmung des Eigentümers der Abbrandfläche des Feuerwerkes ein.
-
Nachweis Haftpflichtversicherung
Kopie der Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung
Formulare
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeigen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen müssen Sie für Abbrandorte innerhalb Berlins bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt des Bezirksamtes einreichen.
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Kontakt
Bezirksamt Lichtenberg
Ordnungsamt Lichtenberg
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Nahverkehr
- Bus
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-
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Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
- 256
- N56
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Konrad-Wolf-Str./Gärtnerstr.
- 256
- 294
- N56
-
0.3km
Leuenberger Str.
- 294
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0.1km
Große-Leege-Str./Bahnhofstr.
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Oberseestr.
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Berlin, Freienwalder Str.
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Alt-Hohenschönhausen
- 27
- M5
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0.2km
Oberseestr.